Mit neun Monaten Verspätung hat das österreichische Innenministerium jetzt die Asylstatistik 2014 vorgelegt. Sie zeigt, dass Asylanträge zu 49 Prozent erfolgreich waren. Über alle Schutzkategorien hinweg liegt die Anerkennungsquote bei 44 Prozent – ein Wert, der klar über dem vergleichbaren deutschen liegt. Für heuer lässt sich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl praktisch überhaupt nicht in die Karten schauen. Edit 1 zu Alternativ- und Folgeanträgen sowie Schurz & Schutz.
Besagtes Dokument findet sich hier. Es ist seit 1. Dezember online. Auf Seite 14 finden sich folgende Zahlen über die 2014 gefällten rechtskräftigen Entscheidungen (1. und 2. Instanz).
pos. rk | neg. rk | Summe | |
Asylgewährung | 8734 | 9068 | 17802 |
Subs. Schutz | 2617 | 3973 | 6590 |
Humanitär. Gründe | 184 | 1555 | 1739 |
Sonstige | 1032 | ||
Summe | 11535 | 14596 | 27163 |
Das bedeutet, dass 49 Prozent der entsprechenden Anträge 2014 mit der Gewährung von Asyl endeten, 51 Prozent wurden abgewiesen (8.734 zu 9.068). Auf Basis international vergleichbarer Zahlen aus der ersten Instanz dürfte die österreichische Anerkennungsquote hier deutlich über 50 Prozent liegen (was statistische Gründe hat: die in Österreich auch erfassten Fälle aus der zweiten Instanz “verwässern” die Quote bei der Asylgewährung).
Schutz und Schirm
Es gibt aber auch andere Formen von Schutz und Schirm. In 2.617 Fällen wurde lediglich subsidiärer Schutz zuerkannt (laut Innenministerium beinhalten die hier angeführten Zahlen keine Verlängerungen).
Subsidiären Schutz könnte man salopp als “kleines Asyl” bezeichnen. Es gibt ihn nur befristet und er muss immer wieder verlängert werden. Schutzberechtigte haben vollen Zugang zum Arbeitsmarkt, aber nur zu einem Teil der Sozial-/Gesundheitsleistungen. Der Aufenthaltstitel kann zuerkannt werden, wenn die Fluchtgründe nicht für Asyl ausreichen, wenn bei einer Rückkehr aber ernsthafter Schaden drohen würde.
In den 26.131 Fällen, in denen 2014 eindeutig entschieden wurde (27.163 – 1.032), sind also 44 Prozent positiv und 56 Prozent negativ erledigt worden. Anfang 2015 war behördlicherseits noch davon die Rede gewesen, dass 39 Prozent der Asylanträge positiv beschieden worden seien.
Die schwere humanitäre Krise in Syrien (die es eigentlich schon seit 2012 gibt) machte sich auch in den Anerkennungsraten für Asylwerber aus diesem Land bemerkbar. Nur 0,8 Prozent von diesen mussten eine negative Entscheidung hinnehmen. Antragsteller z.B. aus dem Kosovo hatten wesentlich geringere Chancen.
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Zum Vergleich: das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im vergangenen Jahr 42 Prozent der Anträge positiv beschieden (allerdings ausschließlich in erster Instanz, siehe hier). Parallel zum springflutartig anwachsenden Zustrom hat das BAMF dann aber seine Schleusen weiter geöffnet und die Anerkennungsquote 2015 um 10 Prozentpunkte gesteigert, siehe hier.
Ob so etwas auch in Österreich der Fall war, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen, denn anders als in Deutschland (oder bei der Vorgängerbehörde) wird nicht mehr monatlich über die Erledigungen berichtet.
Die einzige diesbezügliche Aktivität war eine vage gehaltene Presseaussendung im Juli, die keine Erkenntnisse über die Entwicklung des Zahlenwerks zulässt (die österreichische Usançe, auch Einstellungen als Erledigung zu zählen, hat einen extrem un/günstigen Einfluss auf die Anerkennungsrate )
Welche Leidenschaft für Transparenz in diesen Gefilden unserer Ministerialbürokratie herrscht, zeigt sich an der grotesk verspäteten Veröffentlichung der Jahresstatistik.
Sie wurde mit Umstellungsproblemen bei der EDV als Folge der Neukonstituierung der Behörde begründet.
Wenn es aber diesen Herrschaften schon schnurz ist, ob das hiesige Staatsbürger-Vieh über ihre Aktivitäten informiert ist, sollte wenigstens die internationale Reputation ein wenig zählen. Es ist nämlich wenig ruhmreich, wenn sich 27 EU-Mitglieder in der Lage sehen Daten zu liefern, nicht aber die Republik Österreich – Eurostat:
Edit 1, 3.12.2014, 14.45 Uhr: Ein Jurist hat mich aufmerksam gemacht, dass Asyl- und Anträge auf subsidiären Schutz in den wenigsten Fällen etwas Separates seien, sondern aus ein- und demselben Fall entstünden, nach dem Motto: Wenn nicht Asyl, dann bitte subsidiären Schutz. Der Antrag auf subs prot. sei üblicherweise ein Alternativantrag und müsste, wolle man statistische Wahrheit, als ein Fall gewertet werden. Ich kann das nicht überprüfen.
Bei Ablehnung gibt es auch einen Folgeantrag auf Asyl, der angeblich weitgehend vor Abschiebung schützt.
Und schließlich habe ich einen Rechtschreibfehler in einem Zwischentitel korrigiert: Aus “Schurz und Schirm” wurde “Schutz und Schirm”
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