Ein (un)glaubliches G’schichterl erzählt uns Vera Lengsfeld: Bei einem Frauenarzt in Darmstadt wird von einer Sozialarbeiterin einer quasi-öffentlichen Einrichtung eine junge Frau angemeldet, wobei, einander ergänzend, zwei unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden – eines einer Asylwerberin aus Angola und eins eines drei Jahre jüngeren Teenagers.
Auf Nachfrage beim Jugendamt kriegt der Arzt zu hören, er solle einfach “den Abrechnungsschein so behandeln wie er ausgestellt ist” (was immer das genau heißt; klingt für mich nach:”Mach Deine Arbeit und halt die Schnauze. Wirst ohnedies bezahlt.”)
Der Doktor macht seine Arbeit wohl auch (er erzählt es uns nicht), ruft danach aber bei der Flughafenpolizei in Frankfurt an, um weitere Erkundigungen einzuholen (auf der Asylmeldung steht eine Vorgangsnummer, die eine Identifikation der Umstände möglich macht).
Dort wird dem Anrufer gesagt, man wisse auch nicht, wie die Angolanerin beim Abflug ohne Reisepass an Bord gekommen sei – aber sobald sie deutschen Boden betrete, könne sie um Asyl ansuchen, unabhängig davon, ob sie einen Ausweis habe. So eine Situation komme sehr häufig vor.
“Das Wort ‘Asyl’ berechtigt jeden Ein- und Durchreisenden am Frankfurter Flughafen, wenn er nur seinen Pass zwischen Flugzeug und Grenzkontrolle verschwinden lässt, seine Identität und Alter beliebig zu wechseln. Auch Transitreisende ohne Ziel Deutschland könnten dies tun.”
Übertitelt ist die Geschichte, die in einem Leserbrief erzählt wird, mit “Die Demontage des Rechtsstaates durch die Flüchtlingspolitik”.
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