Die ersten Schritte in den heutigen Zustand der politischen Bevormundung wurden in aller Unschuld getan. Ausgangspunkt war der Wunsch, die Volkswirtschaft stärker in die westeuropäische Ökonomie zu integrieren – bzw. die diesbezüglichen, bis dahin erzielten Fortschritte nicht zu gefährden. Manche betrachteten den EU-Beitritt auch als Mittel, um volle staatliche Souveränität erreichen zu können. Das genaue Gegenteil trat ein.
Der Umbruch in der Sowjetunion ab 1986 ermöglichte es der österreichischen Regierung, die Weichen für einen Vollbeitritt in die damalige EWG zu stellen. 1989, im Jahr, als Wien sein Beitrittsgesuch abschickte, begann der Ostblock zu zerbröseln und ein paar Jahre später begannen sich auch die Sowjetunion und Tito-Jugoslawien aufzulösen. Der Zerfall der beiden Vielvölkerstaaten diente der politischen Klasse aber nicht als Warnung – im Gegenteil: er vergrößerte ihr Unsicherheitsgefühl und ihre Entschlossenhheit, in den Schoß eines neu entstehenden multiethnischen Gebildes zu flüchten.
Bis 1992 war die heutige Union nicht mehr als eine bessere Freihandelszone und das Beitrittsansuchen des Landes galt eigentlich der Aufnahme in diesen im Entstehen begriffenen Binnenmarkt. Doch 1994, als die Österreicher über den Beitritt abstimmten, hatte sich der Charakter dieser Struktur entscheidend geändert – ohne dass das den meisten bewusst geworden wäre. Die Politiker, die sich dessen großteils bewusst waren, taten nichts diesem Irrtum entgegenzuwirken.
Das Stimmvolk glaubte mehrheitlich, über die Annahme der alten “Vereinsstatuten” abzustimmen, stimmte faktisch aber über die seit 1992 gültige neue Satzung inklusive der zugehörigen politischen Pläne ab – und über alle weiteren bis heute vorgenommenen “Satzungsänderungen”. Zumindest ist das die Sichtweise der politischen Klasse, die die Berechtigung ihres Handelns noch heute von diesem 12. Juni 1994 ableitet.
Das Referendum selbst war ein ungleicher Kampf. Es war ein frühes Musterbeispiel für eine Abtimmung in einer „gemanagten Demokratie“ – trotzdem war dies letztlich eine legale und wohl auch legitime Weichenstellung.
Schon 1989, drei Jahre vor dem Maastricht-Vertrag, hatten die konkreten Vorbereitungen für eine gemeinsame europäische Währung begonnen. Ein aus Zentralbankern gebildetes Komitee unter Führung des Kommissionspräsidenten Jacques Delors erarbeitete die Blaupause für Währungsunion und Euro. Diese wurde in Maastricht kaum verändert von den damals noch 12 Regierungs- und Staatschefs abgenickt.
Das Konzept stammte aus Basel. Es wurde unter der Anleitung der BIZ, der Zentralbank der Zentralbanken verfasst, einer Frontorganisation eines allmächtigen westeuropäisch-amerikanischen Finanzkartells. Dessen Kreatur, die Europäische Zentralbank, scheint den Zielen dieser Bankinteressen verpflichtet zu sein – und nicht Bedürfnissen des europäischen Normalbürgers.
Der Download meines 10. Kapitels “Weg in die Unfreiheit” ist ab Sonntag Abend erhältlich.
Foto: Unbekannter Urheber, Wikimedia Commons.
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