Fehldarstellungen zum derzeitigen Nahostkonflikt

Im Kampf um die öffentliche Meinung wird oft mit Halbwahrheiten oder Unwahrheiten operiert. So auch beim derzeitigen Kampf Israels gegen den Hamas-Terror. Daher bedarf es einiger Richtigstellungen. Von Dr.Dr. Heinz-Dietmar Schimanko

Kein Genozid

Die antiisraelische Propaganda unterstellt, daß mit der aktuellen Militäroperation der IDF im Gazastreifen ein Völkermord (Genozid) an Palästinensern beabsichtigt sei (wobei – an sich wenig überraschend – der bestialische Angriff der Hamas vom 07. Oktober 2023 ausgeblendet wird).

Zur unrichtigen Behauptung des “Genozids” an Palästinensern im Gaza-Streifen ist pointiert anzumerken, daß sich zivile Opfer im Gazastreifen vermeiden ließen, wenn die Terrororganisation Hamas nicht in Israel Schwerverbrechen beginge und sich nicht dann im Gazastreifen in bewohnten Gebieten verschanzte und Zivilisten als menschliche Schutzschilder mißbrauchte.

Die Mehrheit der palästinensischen Zivilisten haben sich das militärische Einschreiten Israels im Gazastreifen als Folge des von der Hamas verübten Terrors selbst zuzurechnen, weil sie Befürworter oder Unterstützer der Hamas sind. Die anderen Zivilisten im Gazastreifen sind unschuldige Opfer dieser Folge des von der Hamas begangenen Terrors. Aber Israel muß gegen die Hamas militärisch vorgehen, um seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Die von Israels Armee (IDF) im Gazastreifen durchgeführten Militäroperationen gegen die Hamas erfolgen unter möglichster Schonung der dortigen Zivilbevölkerung. Anders ist es auch nicht zu erklären, daß bei diesem Umfang und dieser Härte der in bewohntem Gebiet erfolgenden Gefechte bislang nur etwa 18.000 zivile Opfer zu beklagen sind (bei einer Bevölkerung des Gazastreifens von rund 2.000.000 sind das etwa 0,9% der Bewohnerinnen und Bewohner).

Bei einem “Völkermord” gäbe es bislang eine viel größere Zahl an zivilen Opfern. Vermutlich Hunderttausende.

Völkermord ist definiert in Artikel II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 09. Dezember 1948 (in Österreich kundgemacht im BGBl 1958/91; dazu Bundeszentrale für politische Bildung, 1951: UN-Völkermordkonvention tritt in Kraft) und gleichlautend in Artikel 6 des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs.

Demnach kann ein Unterfangen nur dann Völkermord sein, wenn es in der Absicht begangen wird, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.

Nach dem vorliegenden Sachverhalt, insbesondere dem gezielten, gegen die Hamas gerichteten und verhältnismäßigen Vorgehen der IDF und den näheren Relationen bestehen nicht einmal ansatzweise Verdachtsmomente,

Israel könnte mit seiner Militäraktion im Gazastreifen außer Terrorbekämpfung auch Vertreibung (Art. 7 Abs. 1 lit. d. Römer Statut) oder Völkermord beabsichtigen.

Zur Hamas im Gesamtzusammenhang

Thematisiert wird auch immer wieder die Entstehungsgeschichte der Hamas. Insbesondere wird behauptet, Israel habe die Gründung der Hamas unterstützt, um ein Gegengewicht zur PLO zu haben.

Ich habe dazu Erkundigungen im politikwissenschaftlichen Bereich begonnen, bin aber noch zu keinem Ergebnis gelangt. Klar ist aber, daß im aktuellen Zeitgeschehen die heutige Hamas zu beurteilen ist, die ihrer Ausrichtung nach Terror gegen Israel betreibt.

Die Terrororganisation Hamas ist aber im größeren Gesamtzusammenhang als Teil des Islamismus (des politischen Islam) zu sehen, der zu exzessiver Gewalt neigt.

Dazu hat der Chefredakteur der Neuen Zürcher Zeitung, Eric Gujer einen umfassenden Essay mit dem Titel “Keine Ideologie ist mächtiger als der politische Islam – und keine ist mörderischer” verfaßt (veröffentlicht in der NZZ am 15.12.2023).

Die Bestialität des politischen Islam ist Strategie, analysiert er.

Er behandelt auch die zwei Aspekte, daß sich der islamistische Fanatismus durch Migration auch in Europa etabliert und mit seiner ideologischen Breitenwirkung eine große Gefahr für die Sicherheit europäischer Staaten ist, und daß daher ein restloser Sieg Israels über die Hamas auch wichtig für die Sicherheit Europas ist.

Verteilung des Landes und Bevölkerungsdichte

Immer wieder werfen Einzelne die Frage auf, welches Volk zuerst im Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer ansässig war.

Es erscheint aber nicht angebracht, Völkerwanderungen und Ansiedlungen, die sich im Lauf der Jahre ereignet und zu neuen Bevölkerungssituationen geführt haben, nachträglich in Frage zu stellen und rückgängig machen zu wollen.

Die Geschichte läßt sich nicht rückgängig machen, jedenfalls nicht auf einer derartigen Makroebene. Es ist allerdings unbestreitbar, daß dieses Gebiet zwischen dem Jordan im Osten und dem Mittelmeer im Westen auch angestammtes jüdisches Gebiet ist.

Das Staatsgebiet Israels war bereits vor 3000 Jahren Teil des jüdischen Reichs. Für die heutigen Themenstellungen ist jedoch wesentlich, daß dort ausreichend Raum für ein friedliches Nebeneinander von Israelis und Palästinensern vorhanden ist, wie sich aus den aktuellen Bevölkerungsdaten ergibt.

Der ursprüngliche Plan für die Teilung des Gebiets, das 1920 nach dem Ende der osmanischen Herrschaft zum britischen Mandatsgebiet wurde, war weitaus ungünstiger für die Palästinenser – die separaten Palästinensergebiete Westjordanland und Gazastreifen waren darin nicht vorgesehen (siehe Stefan Beig, Top-Rechtsexperte Jonathan Turner: „Israel verletzt nicht das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser“, exxpress.at 9.12.2023).

Der UN-Teilungsplan von 1947 sah eine für Israelis und Palästinenser im wesentlichen faire Aufteilung des zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer gelegenen Gebiets vor.

Die Israelis haben diese für sie ungünstigere Variante mit einer ausgewogenen Lösung akzeptiert, damit im Sinne einer friedlichen Koexistenz beide Völker einen Lebensraum haben. Die Palästinenser haben diese Aufteilung, die für sie vorteilhafter gewesen wäre, als die heutige, rigoros abgelehnt, weil sie mehrheitlich den Israelis keinen Lebensraum gegönnt haben, sondern beschlossen haben, die Israelis zu bekämpfen, um sie zu vertreiben (siehe dazu UN-Teilungsplan).

Es ist nicht sachgerecht, nur das Ausmaß der Flächen von Gebieten zu berücksichtigen. Es kommt darauf an, welcher Teil der Flächen sich besser eignet für Besiedelung als andere Teile. Das ergibt sich aus der ungleichen Bevölkerungsverteilung.

Westjordanland

Gesamtfläche 5.860 Quadratkilometer, davon 220 Quadratkilometer Wasser

Zone A 1.054 Quadratkilometer (18%)

Zone B 1.289 Quadratkilometer (22 %)

Zone C 3.517 Quadratkilometer (60%)

Im Westjordanland leben ca. 2,6 Millionen Palästinenser. Etwa 11 Prozent davon – also 290.000 – leben in der Zone C, die restlichen 89 % in den Zonen A und B, die unter vollständiger palästinensischer Autonomie stehen.

Außerdem leben im Westjordanland ca. 430.000 Juden.

Gazastreifen

Gesamtfläche 365 Quadratkilometer
Ca. 2 Millionen Einwohner (Vergleichbar mit Wien, das etwa die gleiche Einwohnerzahl hat bei einer Fläche von 415 Quadratkilometern)

In Israel leben auf einer Gesamtfläche von 21.640 Quadratkilometern rund 9,6 Millionen Menschen, ca. 7,6 Millionen Juden und ca. 2 Millionen Araber. Davon allerdings auch viele in Ballungszentren.

Das ergibt jeweils die folgende durchschnittliche Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Quadratkilometer):
Westjordanland 443
(Zone A und B: 987)

Gazastreifen 5.479
(im Vergleich dazu: Wien 4.819)
Israel 443

(In Ballungszentren ist die Bevölkerungsdichte hoch, zB
in Tel Aviv-Jaffa 8.712,

in Haifa 4.455,
in Petach Tikwa 6.810,
in Netanja 7.635)

Es ist also weder das Land ungleich verteilt, noch ist die Bevölkerungsdichte im Gazastreifen exorbitant hoch.

Die Haltung der UN zu Israel
Die Haltung der Vollversammlung der UN ist einseitig gegen Israel gerichtet. Zu diesem Thema kann auf Henryk M. Broder verwiesen werden, der auch zu diesem Thema wieder Klartext spricht:
zum UN-Generalsekretär Guterres:

“Das Judenbild von Guterres ist das eines Ghetto-Juden, der sich prügeln und verfolgen läßt, und zum ersten Mal seit 2000 Jahren lassen sich Juden nicht terrorisieren, nicht prügeln, und sie wehren sich. [...] Juden, die sich wehren, entsprechen nicht dem Wertesystem des Herrn Guterres.”

zur Zwei-Staaten-Lösung

“Die Zwei-Staaten-Lösung wird es nicht geben. Niemand will solche Nachbarn.”

zur Zukunft des Gaza-Streifens

“Die arabische Liga sollte den Gaza-Streifen übernehmen. Aber die wird es nicht tun, denn sie weiß, mit wem sie es dort zu tun hat.”

Welt-Kolumnist Henryk M. Broder: “Der Appell von Guterres richtet sich an die falsche Seite”

NAHOST-KONFLIKT: Guterres beruft sich auf Artikel 99 der UN-Charta — Henryk M. Broder kritisiert

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