2017 hat sich (in der ersten Instanz) der Anteil von Asyl-Zulassungen zwar verringert, weil das Wiener BFA jedoch 42% mehr Anträge erledigen konnte, hat es 3.100 “Asylanten” mehr aufgenommen als im Vorjahr. Das geht aus Daten der in Luxemburg ansässigen EU-Statistik hervor.
Das ist aus den im Inland verbreiteten Zahlen nicht ersichtlich, weil diese – wahrscheinlich bewusst – so miteinander vermischt wurden, dass eine derartige Feststellung unmöglich ist.
Die vom Innenministerium bzw. dem ihm zugeordneten, formal weisungsungebundenen Bundesamt veröffentlichten Daten über “rechtskräftige Entscheidungen” sind weitgehend wertlos, weil junge (überwiegend “positive”) “Urteile” erster Instanz und überwiegend “negative Entscheidungen” in etliche Jahre alten Fällen miteinander vermengt werden.
Ohne ersichtliche Begründung.
Eine gesonderte Veröffentlichung der Zahlen findet in Österreich nicht statt – das macht nur, ziemlich versteckt, das in Luxemburg sitzende europäische Statistikamt.
Natürlich auf Basis von aus Österreich gemeldeten Zahlen.
In seiner Datenbank zu “Asyl und gesteuerter Migration” (sic) stellt Eurostat nicht nur Datensätze über die jährlichen Asylentscheidungen erster Instanz zur Verfügung – sondern auch laufende Quartalswerte.
Dies ermöglicht eine grobe Einschätzung der aktuellen Situation – unabhängig von dem in der Alpenrepublik selbst versprühten Daten-Nebel.
Eurostat erlaubt z.B. einen Vergleich der ersten drei Quartale 2017 mit jenen des Vorjahres.
Die Luxemburger Daten sind auf Basis der hier, im vorangegangenen Posting beschriebenen Systematik struktuiert:
Entscheidungen insgesamt – alle positive Entscheidungen – positive Entscheidung/Genfer Konvention – humanitäres Aufenthaltsrecht – Ablehnung.
Die Kategorie “subsidiärer Schutz” fehlt bei Eurostat übrigens, offenbar aufgrund eines Versehens.
Dieser Rechtsstatus lässt sich aber durch die Subtraktion “Alle positiven Entscheidungen minus Rechtsstatus Genfer Konvention” errechnen.
Einwanderung via Asyl läuft auf Hochtouren
Hier nun ein Vergleich zwischen den “Erledigungen” in erster Instanz während der ersten neun Monate 2016 und 2017.
Die Addition der drei Quartalszahlen wurde von diesem Blogger selbst vorgenommen.
Die Spalten 3 und 5 zeigen den jeweiligen prozentuellen Anteil an allen Entscheidungen (für Asylwerber von außerhalb der EU – also praktisch alle).
2016 | 2016,% | 2017 | 2017,% | |
Alle Entsch. | 29065 | 100 | 41250 | 100 |
Pos. Entsch. | 20950 | 72,1 | 24035 | 58,3 |
Rechtsst. Genfer K. | 17470 | 60,1 | 17220 | 41,7 |
Hum. Bleiberecht | 260 | 0,9 | 325 | 0,8 |
Ablehnung | 8115 | 27,9 | 17210 | 41,7 |
Auffällig ist hier:
Obwohl der Prozentsatz der Ablehnungen 2017 deutlich gestiegen ist, sind (in den ersten drei Quartalen) 2017 im BFA zusätzlich 3.085 positive Entscheidungen gefallen, weil
- 42 Prozent mehr Ansuchen erledigt wurden und
- gut 3.000 Antragsteller “subsidiären Schutz” zuerkannt bekamen.
Die Genfer Konvention, ein Immigrations-Perpetuum Mobile
Der Löwenanteil der Zulassungen wird freilich nach wie vor mit der Genfer Konvention begründet. – ein Dokument, in dem nicht einmal in Form des Protokolls aus dem Jahr 1967 Ähnlichkeiten mit den “Flüchtlingen der Jetztzeit” erkennbar sind..
Die heutige – durch und durch fragwürdige – Anwendung der Genfer Konvention durch BFA & Co. hat über Artikel 18 der EU-Grundrechtecharta Eingang in die Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten gefunden – auch in die österreichische (nur Großbritannien und Polen vereinbarten ein Opt out – wegen eben dieses Artikels).
Mit der Übernahme der Grundrechtecharta in die Verfassungen der Mitgliedstaaten (oder vielleicht doch nur: “mit der Erhebung in den Verfassungsrang”?) wurde
- ein mächtiges juristisches bzw. publizistisches Instrument gegen Abspaltungstendenzen aus der Europäischen Union geschaffen sowie
- jener Wirkmechanismus ins Leben gerufen, mit dem die EU-Staaten für außereuropäische Immigration “aufgebrochen” wurden.
Das war zu 90 Prozent das politische Werk der sogenannten Volksparteien, der Sozial- und Christdemokraten.
Die FPÖ war ( im österreichischen Fall) nicht mit von der Partie.
Sie und ihr heutiger “türkiser” Koalitionspartner akzeptieren allerdings den grundsätzlichen Mechanismus der Einwanderung per Asylgewährung – siehe dazu meinen “Totalumfaller-Eintrag”.
Natürlich gäbe es eine Alternative zu einem solchen Kurs - Eva Maria Barki wirft sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit in die Diskussion – eine Neuverhandlung dieses 50 Jahre alten, völlig veralteten Abkommens.
Bis dahin müsste eine verantwortliche nationale Regierung freilich Sorge tragen, dass die alte Konvention nicht für andere Zwecke missbraucht wird (wie das derzeit der Fall ist).
Sie müsste deren Anwendung bis zum Inkrafttreten der auszuhandelnden Nachfolgekonvention stoppen.
Comments are closed, but trackbacks and pingbacks are open.