Zum geplanten Impfpflichtgesetz d. österreichischen Bundesregierung

Am 16. Jänner 2022 fand eine Pressekonferenz des Bundeskanzlers Nehammer, des Gesundheitsministers Mückstein und der Verfassungsministerin Edtstadler statt, die für die Bundesregierung einen neuen Entwurf für ein Impflichtgesetz präsentierten. Dabei erfolgten bemerkenswerte Aussagen. Von Dr.Dr. Heinz-Dietmar Schimanko

Der Bundeskanzler erklärte, man müsse „alles zur Bekämpfung der Pandemie unternehmen“.

Das ist falsch. Nur Sinnvolles ist zu unternehmen, und außerdem das, was im öffentlichen Interesse, unbedingt erforderlich und verhältnismäßig ist.

Wenn der Bundeskanzler meint, „die 2G-Regel und der Lockdown seien eine Belastung für die Gesellschaft“, und der Gesundheitsminister, daß „eine besondere Ausnahmesituation für uns alle“ bestehe, dann sollten sie einfach ihre Maßnahmen, mit denen sie die Ausnahmesituation erst schaffen, und die damit verbundenen Belastungen aufheben.

Es verhält sich analog zu Karl Kraus: Die Ausnahmesituation begann, als eine hysterische Regierung ihr ein Ende bereiten wollte, anstatt besonnen und maßhaltend zu agieren.

Entgegen dem Bundeskanzler muß es nicht „eine Impfpflicht zum Schutz unserer Freiheit“ geben, sondern es bedarf statt rigoroser Freiheitsbeschränkungen vernünftiger Maßnahmen gegen die Pandemie, die auf den Schutz der Risikogruppen fokussiert sind.

„Wir können uns als Gesellschaft mit der Impfung schützen vor weiteren Freiheitsbeschränkungen“, sagt Edtstadler.

Nein Frau Bundesministerin: Vor weiteren Freiheitsbeschränkungen schützen uns am ehesten baldige Neuwahlen.

Die Aussagen des Gesundheitsministers, daß „die Impfung auch unsere Mitmenschen schützt“ und „die Impfung die Immunisierung sanfter und sicherer“ bewirke, als eine Selbstimmunisierung durch eine Covid-19 Infektion, ist schlichtweg falsch.

Geimpfte wie ungeimpfte Personen können gleichermaßen Überträger von Covid-19-Viren sein, so daß die Impfung keinen Fremdschutz bewirkt, womit auch keine sachliche Rechtfertigung für eine allgemeine Impfpflicht besteht.

Sanfter ist die Impfung in bedenklich vielen Fällen nicht, wie die vielen Impfschäden zeigen, deren Verheimlichung man oft versucht, und sicherer ist sie für gesunde und nicht betagte Menschen auch nicht, was sich daraus ergibt, daß gesunde Personen unter 75 Jahren in den allermeisten Fällen einen ganz milden Infektionsverlauf haben.

Außerdem ist die Autoimmunisierung nach einhelliger Fachmeinung ernstzunehmender Mediziner die beste Art der Immunisierung.

Daß „unklar“ sei, „wie lange eine Autoimmunisierung nach einer Omikron-Infektion andauert“, ist so nicht zutreffend, weil die Autoimmunisierung meistens auch vor Virusvarianten schützt

- aber auch nicht wichtig, weil die Virusvariante Omikron milder verläuft, als die Variante Delta, und weil es demgegenüber in Wirklichkeit die derzeitigen Covid-19-Impfstoffe sind, mit denen nur ein begrenzter und ein nur sehr kurz, etwa vier bis maximal sechs Monate dauernder Impfschutz bewirkt werden kann.

Der Verfassungsrechtler PD Ulrich Vosgerau meint daher, daß man das gar nicht als Impfung, sondern nur als präventive Dauermedikation bezeichnen kann.

Die Behauptung des Bundeskanzlers, die Entscheidung zur Impfpflicht sei eine „Entscheidung, die wir als Gesellschaft treffen“, ist eine Verhöhnung der vielen Menschen, denen damit indirekt Gewalt angetan werden soll, und läßt diktatorische Züge erkennen.

Sie entspricht einer Abwandlung des absolutistischen Leitsatzes „L´État, c´est moi“ – Die Gesellschaft, das bin ich.

Aber das stimmt nicht. Wir sind die Gesellschaft.

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