Abkassierer vom Dienst langen zu – eine stinknormale Alltagsgeschichte

Das ist ein Lehrstück zu unseren bis über beide Ohren verschuldeten Gemeinden und wie sie glauben sich finanzieren zu können – mit Nulltoleranz gegen sogenannte Verkehrsünder. Ist in Ordnung. Aber Nulltoleranz sollte auch mit Nulltoleranz beantwortet werden – gegen Amtsorgane, die sich bei Verstößen erwischen lassen und gegen jene verschwendungssüchtigen Politiker, die unsere öffentlichen Körperschaften in den Ruin getrieben haben. Minutenprotokoll einer Organstrafe.

29.4., 9 Uhr 10: Einparken in Kurzparkzone am …markt in K. um Medikamente für (Angehörigen) zu besorgen.

29.4., 9 Uhr 12: Zwei Parkscheine ausgefüllt – ein kostenpflichtiger für eine halbe Stunde und ein 15-Minuten-Parkschein, wie er in den Trafiken gratis an jene Kunden abgegeben wird, die reguläre Parkscheine kaufen. “Sicher ist sicher: eine Dreiviertelstunde muss auf jeden Fall reichen.”

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29.4., ca. 9 Uhr 17: Beim Arzt, 150 m entfernt. Eines von drei Medikamenten muss vom Chefarzt in Wien bewilligt werden. Geht online, dauert aber 15 bis 30 Minuten. “Könnte knapp werden, aber ich hab ja den zweiten Parkschein ausgefüllt.” 

29.4., ca. 9 Uhr 22: Kaffeehaus am ….markt (Warten auf die chefärztliche Bewilligung).

29.4., 9 Uhr 38: Verlassen des Kaffeehauses (Zeitpunkt wg. Telefonat sicher).

29.4., ca. 9 Uhr 42: Ankunft Arztpraxis, Rezept liegt bereit, keine Wartezeit.

29.4., ca. 9 Uhr 44: Apotheke ein Haus weiter, zwei Kunden vor mir.

29.4., ca. 9 Uhr 51 Verlassen der Apotheke.

29.4., ca. 9 Uhr 54: Eintreffen bei Auto. Strafzettel: 18 Euro. “Wie ist das möglich ?”

strafzettel29.4., ca. 9 Uhr 56: “Nein, auf ein Verwaltungsstrafverfahren lass ich mich nicht ein. Das lass’ ich mir trotzdem nicht gefallen !” Beginn der Suche nach dem nächsten Parksheriff.

29.4., ca. 10 Uhr 05: Ah, da ist ein (“echter”) Polizeibeamter ! “Sie, Herr Inspektor, ich hab’ in der Kurzparkzone grad ein Strafmandat bekommen. Aber ich bin ungerecht behandelt worden ! Schau’n Sie einmal: die zwei Parkscheine hab ich ausgefüllt. Alles abgedeckt !”

“Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, müssen Sie zur Parkraumüberwachung oben in der Stadt gehen. Ich kann das mit Ihnen nicht diskutieren.”

“Ah so.” (wende mich zum Gehen).

“Sie, Herr ! Sind Sie sicher, dass man diese beiden Parkscheine kombinieren kann?”

29.4., 10 Uhr 06: “Was !!??”

29.4., 10 Uhr 08: “Ah, da hinten steht ja was, gleich im vierten Absatz !”

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Fazit

Ich bin danach nicht einmal mehr zur Parkraumüberwachung gegangen um mich zu beschweren. Zwecklos. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Irgendetwas sagt mir aber, dass der zuständige (weibliche) Parksheriff die Sachlage schon vor dem Ablaufen des ersten, gültigen Parkscheins wahrgenommen hat und rechtzeitig zurückgekehrt ist um zu scoren. Diese Leute und die Polizei selbst müssen nicht nur ihre Kosten hereinspielen, sondern auch die maroden öffentlichen Kassen füllen. Darüber wird nicht gern gesprochen, aber das ist so.

Sie schenken uns nichts, daher sehe ich persönlich dazu, auch ihnen nichts zu schenken. Aber jede(r) soll das halten wie er/sie glaubt.

Unabhängiger Journalist

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