Corona/”Impfung”: Entschädigung noch weitgehender als bekannt?

Quo usque tandem abutere, Catilina, patientia nostra, fragte Cicero einst und heute gibt es für diese Frage keinen besseren Adressaten als unser sich demokratisch nennendes Polit-Gesindel. Die vergangenen Tage haben eine “(Wieder)Entdeckung” der eigentlich vertraulichen Verträge zwischen Pfizer und seinen staatlichen Kunden gebracht – was in früheren Zeiten ein regelrechtes “Festgelage” für die MS-Medien gewesen wäre, die heute zur handzahmen Journaille mutiert sind. Natürlich liegen nicht alle Texte verbatim vor, aber man darf dem früheren Pfizer-Brasilien-Manager Murillo glauben, dass die Vereinbarungen “international standardisiert” sind. Wenn der Punkt 8 des diesem Blogger vorliegenden “brasilianischen Vertrags” authentisch & “Standard” ist, sind die Entschädigungsrechte des Lieferanten für die sg. Impfungen viel weiter gehend als bisher bekannt.

Dass die Hersteller der “Impfung” von der Produkthaftung befreit sind, ist bereits bekannt geworden (was die Abermillionen Genspritzerl-Nehmer eigentlich misstrauisch machen hätte sollen).

Bei entsprechender Auslegung des Vertrags von Ende März (Abschnitt Indenização) zwischen brasilianischem Gesundheitsministerium und Pfizer Export BV könnten die Käufer aber auch für Folgeschäden und Gewinnverluste haften (Letztere würden z.B. durch kritische Berichterstattung erwachsen).

Natürlich kann derlei offiziell nicht bekannt gemacht werden, u.a. weil sich die Vertragspartner zu Stillschweigen verpflichtet haben (aber auch, weil das Gesocks sich selbst schützen möchte).

Ein “echter Skandal” wäre es trotzdem, der nicht nur einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss wert wäre (und gleich mehrere genuin investigative Bemühungen “Alfred Worm-Style”).

Unabhängiger Journalist

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