“That’s what the CBDC is really for. It’s not uh economically better than paper currency. Uh it just gives the government more control. They can control what you buy, what you spend. Um and they can prevent money from moving. And that’s what this is all about. They will probably cancel not just the paper currency but uh all you know cryptocurrency like Bitcoin etc.” Martin Armstrong im Slobodni-Podcast, via YT KORR zur Armstrong-Darstellung der dt. Hyperinflation. NACHTRAG zu einer Zwangsanleihe.
Bezweifle Armstrongs “Schönfärberei” zum US-Dollar,
in seiner Charakterisierung von (Hyper-)Inflation als “systemisches” statt als ausschließlich “monetäres” Phänomen liegt er aber gut, wie am historischen Beispiel der Weimarer Hyperinflation 1923 zu erkennen (siehe u.a. hier und hier).
Von der Konfiszierung von 10% der Aktiva der deutschen Staatsbürger zur Bezahlung der Kriegs-Reparationen Ende 1922 hab ich noch nie was gehört,
schließ’ es aber nicht aus.
Werde es nachprüfen.
Sollte das korrekt sein, kann das sehr wohl als “Brandbeschleuniger” gewirkt haben;
als “psychologischer Brandbeschleuniger” für das wachsende Missverhältnis von umlaufenden Zahlungsmitteln und umlaufenden Gütern und Dienstleistungen.
Armstrongs Erklärung zufolge ist es die zentrale Idee des geplanten digitalen Euro, die Nachfrage und damit die “Inflation” bzw. “Geldentwertung” in Schach zu halten.
Es steht nur zu befürchten, dass es das Grundproblem weltweit und damit auch in den USA geben wird.
KORR zum Armstrong-Interview über den Vorabend der deutschen Hyperinflation von 1923: Armstrong spricht davon, dass die deutsche Regierung im December 1922 “essentially confiscated 10 per cent of everybodys assets und they handed them a bond to make the reparation payments. That’s why the hyperinflation came in.” Es würde sich nach dieser Darstellung also um eine “faktische Konfiszierung” von Vermögen, nicht von “Konten” handeln (die es damals ja noch nicht gegeben hat). Dieser Blogger wird das “nachlesen”.
NACHTRAG, 19.2.2026, 16.30 Uhr – Armstrong scheint die Zwangsanleihe einer Ebert-Regierung zu meinen, die (richtigerweise) als faktische Vermögenssteuer charakterisiert wird, siehe dazu u.a. hier.
In Ermangelung genauerer Angaben über die “Steuerbasis” dieser Anleihe ist allerdings davon auszugehen, dass ein beträchtlicher Prozentsatz des zwangsbesteuerten Vermögens “alte Kriegsanleihen” waren, die zu diesem Zeitpunkt, vier Jahre nach dem Ende des verlorenen Kriegs, bereits “fiktives Kapital” waren.
“Objektiv”, wenn man so will.
Es könnte allerdings sein, dass der bei der Zwangsanleihe involvierte Tausch in “Zahlungsverpflichtungen der neuen Republik” bei etlichen die Erkenntnis gebracht hat, dass diese alten/neuen Zahlungsversprechungen “sunk costs” darstellen, die nie mehr zurück geholt werden können, was auf die – faktisch nicht mehr mit Gold gedeckte – Reichsmark transponiert wurde.
Die umlaufende Geldmenge scheint durch diese Maßnahme nicht erhöht worden zu sein, weil ja a) abgeschöpft wurde (und b) das besteuerte Vermögen ohnedies weitgehend nicht liquide war). Das Misstrauen gegen RM und “Erfüllungs-Regierung” könnte dadurch jedoch vergrößert worden sein.
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