Heinz-Dietmar Schimanko ein Wiener Anwalt und Historiker, gibt auf bachheimer.com eine Stunde lang Auskunft zu rechtlichen Grundlagen der in Österreich geplanten Impf-Pflicht. Vom Gregor Hochreiter befragt, erörtert Schimanko, der schon in anderen medizinrechtlichen Causen tätig war, zunächst das verfassungsrechtliche Umfeld der geplanten Verordnung und thematisiert in der zweiten Hälfte des Gesprächs überblicksartig, was für “Impf-Verweigerer” konkret zu erwarten ist und mit welchen juristischen Schritten Strafverfügungen ggf. bekämpft werden können. Auf bachheimer.com oder YT:
Dieser Blogger, dem das am Donnerstag veröffentlichte Interview eine Menge gebracht hat, erlaubt sich, folgenden “eigenen Senf” dazu zu geben:
Schimanko macht deutlich, wie “verletzlich” eine solche Verordnung auf Basis der aktuell geltenden Verfassungsgesetze wäre
- aber auch, dass die “regierenden Corona-Faschisten” (eigene Worte) mit Hilfe ihrer “loyalen Opposition” (eigene Worte) ein solches Gesetz in den Verfassungsrang erheben könnten
(was zweifellos eine Reminiszenz an den ständigen Machtmissbrauch in den Jahrzehnten des hiesigen Proporzes wäre, als SPÖ & ÖVP eine Zweidrittelmehrheit im Parlament inne hatten).
Trotz solch “unschöner Optik” macht nicht nur diese “Pressestunde” deutlich, dass die Chancen auf einen “Allparteien-Faschismus” (wohl mit Ausnahme der FPÖ) hoch sind (eigene Worte).
In diesem Fall bliebe für österreichische Staatsbürger letztlich nur der Gang zum EGMR in Straßburg übrig
(der EuGH, an den sich andere “EU-Bürger” wenden könnten, ist aus verschiedenen Gründen ein deutlich “politischeres Gericht” – eigene Meinung).
Die Eröffnung eines regulären Verwaltungs-Verfahrens würde für den “Einspruch-Erheber” zwar eine höhere Strafdrohung (und ggf. zusätzliche Rechtskosten) bedeuten
- allerdings auch eine Chance auf die Verjährung der bekämpften Verfügungen eröffnen.
Unbedingt anhören!
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