Die anstehende “Reform” der Dublin-Verordnungen, also deren Abschaffung, stellt für das EU-Kartell kein besonderes Problem dar – solange es Berlin und Paris kontrolliert (wie heute). Eine für “Dublin IV” notwendige Qualifizierte Mehrheit kann wegen der “in Lissabon” eingeführten Abstimmungsregeln ohne größere Probleme erreicht werden (“doppelte Mehrheit”).
Der Abstimmungsmodus in den jeweiligen EU-Räten ist eigentlich eine Wissenschaft für sich und deshalb kann nicht einmal ganz ausgeschlossen werden, dass nach der Einfachen Mehrheit abgestimmt wird.
Es ist jedoch ziemlich wahrscheinlich, dass eine Qualifizierte Mehrheit gemäß Artikel 16 EUV benöigt wird.
Das klingt, als wäre es schwer zu erreichen – was aber nicht der Fall ist solange Deutschland und Frankreich von Angela Merkel und Emmanuel Macron regiert werden.
Allein durch die Kontrolle dieser zwei Länder kann das Kartell im Ministerrat 150 der 282 Millionen benötigten “Einwohner(stimmen)” in die Wagschale werfen – siehe zu den Bevölkerungszahlen der Union hier.
Das manchmal noch durch den Raum geisternde “Veto” durch einzelne Regierungen ist jedenfalls ein Ding der Vergangenheit.
Keine Sperrminorität in Sicht
Wenn der Rat der EU-Innenminister im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens über “Dublin IV” abstimmt, bräuchten Gegner für eine Sperrminorität zusammen 180 Millionen Stimmbürger, also 35 Prozent der EU-Bevölkerung (würde nur die einfache Mehrheit benötigt, wäre es für das Kartell noch einfacher).
180 Millionen ist aber eine schier unüberwindbare Hürde. Die sind heute nicht einmal annäherungsweise erkennbar – auch dann nicht, würde man annehmen, dass Polen mit seinen 38 Millionen Einwohnern dagegen stimmt.
Ein Vorgeschmack dessen, wie in der EU über Minderheitspositionen “drübergefahren” wird, wurde im September 2015 gegeben, als Regelungen zur Umverteilung von 120.000 “Flüchtlingen” in der EU beschlossen wurden.
Damals wurden “mit links” vier kleine osteuropäische Staaten einfach niedergestimmt, siehe dazu hier.
Letztlich ist es zwei Faktoren zu verdanken, dass dieses Votum bis heute nicht umgesetzt wurde: Zuerst dem Umstand, dass sich
- die Regierungen der vier Länder (Ungarn, Rumänien, Tschechien, die Slowakei) primär dem Wohl der eigenen Bürger verpflichtet fühlen und dass sie nach dem Votum einen enormen Krach geschlagen haben; sowie dass
- dort sowieso kein “Flüchtling” Asyl haben will.
Beides trifft im Fall von Deutschland, Österreich und den anderen mitteleuropäischen Ländern heute nicht zu – und auch wenn Wien gegen “Dublin IV” stimmte, machte das gerade einmal fünf Prozent der für eine Sperrminorität benötigten Stimmen aus.
Denn wie gesagt: Sperrminorität im heutigen “Abstimmungssystem der doppelten Mehrheit” bedeutet: Staaten MIT wenigstens 180 Millionen Einwohnern.
Dass diese Schwelle erreicht werden kann, ist nur in einem speziellen Fall überhaupt denkmöglich – wenn nämlich Italien mit seinen 61 und Spanien mit seinen 47 Millionen dagegen stimmten.
Weil Italien und Spanien aber “Erstaufnahmestaaten” sind, die von einer Abschaffung von Dublin-alt profitieren würden, werden sie den Teufel tun - Popo-Regierung in Rom hin oder her.
Wenn dereinst im Ministerrat über “Dublin IV” votiert wird, wird es sein, als würden 24 Wölfe und vier Schafe darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt – wobei sich drei von vier Schafen dem Block der Wölfe anschließen.
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