Während die größere Totalitär-Trutsche in den nächsten Stunden zurücktreten dürfte, hat die Chefin der kleineren Oppositionspartei am Sonntag ihre Vorstellungen von Bekämpfung der Teuerung kund getan, die man selbst bei größtem Wohlwollen nur als einen verunglückten Versuch von Klientel-Politik bezeichnen kann. Die Rede ist von der Forderung nach einer Abschaffung der vor gut zehn Jahren eingeführten Kapitalertragssteuer, die dem Fiskus zuletzt etwa 4 Mrd. Euro eingebracht hat.
Zum Vergleich: die Steuereinnahmen der östlichen Alpenrepublik (Bund) beliefen sich 2022 auf 105 Mrd. Euro, 4 Milliarden sind daher eine eher marginale Größe (im Gegensatz z. B. zur “Umsatzsteuer” – 35 Mrd. Euro).
Steuerpflichtig sind kleine und größere Vermögensbesitzer, die aus der Überlassung von Kapital Einkommen beziehen
- Sparbuchbesitzer ebenso wie z.B. Inhaber von Wertpapieren (mit jeweils geringfügig unterschiedlichen Steuersätzen).
Nun haben sich in den vergangenen Jahren die Zinserträge der Sparbuchhalter bei +/- 0 Euro eingependelt, was “böse Zungen” mit der finanziellen Repression durch die EZB in Zusammenhang bringen.
Von einer solchen Steuerbasis dürften auch 25% nicht allzuviel ergeben.
Eine andere Geschichte sind Wertpapiere, die durch die Politiken der Zentralbanken seit 2009 massiv im Wert gestiegen sind (“asset inflation”).
2022 war zwar kein besonders gutes Aktienjahr, aber das ist in diesem Fall irrelevant.
Für die Besteuerung von realisierten Kursgewinnen ist nur die Differenz von Anschaffungs- und Verkaufspreisen relevant, wobei 2012 zu zählen begonnen wurde.
Woher die 4,3 Mrd. KeSt. kommen, weiß nur das Finanzamt
- von den Sparbüchl-Sparern (und -innen) jedenfalls kaum.
Comments are closed, but trackbacks and pingbacks are open.