D: “Zensur” gegen Hatespeech?

Eine Kurz-Doku von 60 Minutes über die “polizeistaatliche” Durchsetzung deutscher Hatespeech-Gesetze hat nicht nur entsetzte internationale Beachtung gefunden, sondern auch den Vorhaltungen des US-Vizepräsidenten in München zusätzliches Gewicht verliehen – konträr zu den Intentionen der berichtenden US-Journaille. In dem naturgemäß englischsprachigen Filmchen, das über YT auch im Internet abrufbar ist, sieht man u.a. Hausdurchsuchungen schwer bewaffneter Polizisten um sechs Uhr früh und ein Interview mit drei Staatsanwälten, das nahe legt, dass die Ankläger die Effekte der “robusten Ermittlungen” als schwerwiegender einstufen als die nach einer rechtsgültigen Verurteilung drohenden “Strafen, die von einem demokratisch legitimierten beschlossen wurden”. Das Video ist auch Wasser auf die Mühlen der langjährigen Kritik dieses Bloggers an einer “unabhängigen Justiz”, die nach Eigendarstellung zwar keine (partei)politische Agenda hat, bei der sich aber der Verdacht der selektiven Anwendung des Rechts aufdrängt.

Der Treppenwitz an der Causa ist, dass der CBS-Beitrag mitnichten “negativ” war, sondern ein hohes Maß an Verständnis, ja Sympathie für den “robusten deutschen Weg des Internet-Policing” zeigte. Für diese meine Einordnung gibt es mehrere objektivierbare Parameter, beispielsweise die Verteilung der zu Wort kommenden Interview-Partner. In dem 60 Minutes-Beitrag kommen

  • drei mit “Hassrede” befasste niedersächsische Staatsanwälte,
  • eine Vertreterin einer einschlägigen NGO sowie
  • eine ehemalige Ministerin zu Wort, die zum Zeitpunkt des Interviews Bundestagsabgeordnete der Grünen war und die (vor einem deutschen Gericht) erfolgreich gegen Meta vulgo Facebook geklagt hatte.

Dies, obwohl es ein Leichtes gewesen wäre auch kritische Stimmen zur deutschen Gesetzeslage, vor allem aber zur dortigen “Vollziehungspraxis” zu finden.

Man kann also nicht davon sprechen, dass 60 Minutes besonders ausgewogen oder gar “kritisch” berichtet hätte oder in eine “Abwägung der involvierten Rechtsgüter” eingestiegen wäre (was a) für ein auf ein Massenpublikum zielendes Video viel verlangt wäre und b) was einem nicht “öffentlich-rechtlich verpflichteten” Sender sowieso nicht vorgehalten werden kann).

Dennoch wurde der Beitrag mehrere hunderttausend Mal abgerufen und in etlichen Foren diskutiert (nicht nur in “Nazi-Foren”   :mrgreen:   )

In Deutschland selbst blieb es freilich ein paar “Querdenkern” wie dem “umstrittenen” Spieltheoretiker Christian Rieck vorbehalten “fundiert den Kopf zu schütteln” (wie es so schön heißt).

Rieck interviewte auf seinem YT-Kanal einen Juristen, der sich über die Anmutung der staatlichen Ankläger befremdet zeigte (um das gelinde zu formulieren) und der darauf hinwies, dass schwerwiegende polizeiliche Mittel wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen verhältnismäßig sein müssten.

Dieser Blogger, der nicht in Deutschland, sondern im Territorium von dessen südlichem Nachbarn schreibt, hat seit Jahren vergleichbare Vorgänge auch in Österreich beobachtet.

Man könnte diese Vorgänge als “selektive Justiz” bzw. “Instrumentalisierung rechtsstaatlicher Mittel zur Bekämpfung unliebsamer Personen bzw. politischer Zwecke” bezeichnen. Im Volksmund kann derlei z.B. als “Zensur” bezeichnet (oder in den jeweiligen Bezugsgruppen der staatlich Belästigten als eine Art politisches Mannbarkeitsritual gesehen werden).

Opfer dieser repressiven Praxis sind in Österreich sg. “extreme Linke” ebenso wie sg.”extreme Rechte”,

wie die Fälle eines angeblich der Hamas angehörenden britischen Staatsbürgers sowie eines (fälschlich) als Terror-Helfer vedächtigten “rechten” österreichischen Staatsangehörigen zeigen.

Quis custodiet ipsos custodes?

Unabhängiger Journalist

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