
In der östlichen Alpenrepublik überbieten sich mehr oder weniger zwielichtige Akteure in Bargeld-Heuchelei. Eines der jüngeren Glanzlichter davon ist eine Aussendung der Kocher-Nationalbank, die es – wohl wg. “Nachrichtenloch” – am Sonntagfrüh bis ins Radio des hiesigen Quasi-Staatssenders geschafft hat. “Orwellianisch” ist ein Hilfsbegriff für derlei offenkundige “Gestaltungen” der Wahrheit.
Gesagt wird nur implizit, dass die OeNB (u.a. wohl im EZB-Rat) dem von der nicht-gefönten Christine geförderten “digitalen Euro” nichts in den Weg legen wird. Explizit wird in der Aussendung gesagt, dass die österreichischen Euro-Nutzer, speziell die älteren, bei kleineren Aufwendungen Bargeld vorziehen, bei größeren Anschaffungen oder im Internet auf – letztlich voll transparente - bargeldlose Überweisungen setzen
(wie gesetzlich tlw. nicht anders möglich).
Explizit erklärt die OeNB ferner, dass sie sich in der EZB daher für das hier seit 20 Jahren gültige Zahlungsmittel “engagiere”
und man für eine “strenge und grundsätzlich umfassende Annahmepflicht von Bargeld” sei (“Wahlrecht”).
Nicht gesagt wird in der Aussendung, dass Gesetze inkl. Verfassungsbestimmungen leicht ausgehebelt werden können, wie ein Seitenblick auf die Biden-USA und die heutige EU schnell zeigt (der demnächst hier zu besprechende “Wahrheitskomplex” Norbert Härings nennt weitere Details).
Konkret gemeint ist hier die verfassungsmäßig verankerte “Meinungs- und Informationsfreiheit”, die mit einem fiesen Spiel über die Bande hier wie da ausgehöhlt wird (wurde).
Das absehbare Muster ist für die faktische Bargeld-Abschaffung das nämliche: Verfassungen können stipulieren was sie wollen, sofern es im Ermessen privater Akteure liegt zu bestimmen, was Meinungs- und Informationsfreiheit ist, oder künftig, wem für welche Gegenleistung eine Ware ausgefolgt wird.
Auch der über den grünen Klee gelobte “Annahmezwang” kann leicht umgangen werden. Dass dieser in den vergangenen 100 Jahren “funktioniert hat”, heißt nicht, dass er immer und unter allen Umständen “funktioniert”, z.B. in einer Mangelgesellschaft.
Das weiß die OeNB im allgemeinen natürlich und der vor gut einem halben Jahr “ausgelaufene” OeNB-Gouverneur weiß das im besonderen genau.
Dem Holzmann war bez. Bargeld-Präservierung eine höhere Glaubwürdigkeit zu attestieren, die nun freilich perdu ist.
Das Wenigste, was man Holzmann diesbezüglich zubilligen muss, ist “im Zweifel für den Angeklagten”, aber
dessen zweifelsfrei dokumentierbares Verhalten im EZB-Rat deutet darauf hin, dass H. puncto digitalem Euro in Frankfurt als “Sand im Getriebe” eingestuft wurde.
Angesichts der Tatsache, dass die “governing council”, in der auch der OeNB-Gouverneur sitzt, einstimmige Beschlüsse fassen kann (und hier womöglich muss), hätte ein einziger “dissidenter” Gouverneur in einem Euro-Land das gesamte Projekt zu Fall bringen können.
Das freilich ist nun sowieso “alte Geschichte” und unsere aktuelle “famose” Bundesregierung in Wien, die – wie üblich – auch diesen Posten ausgepackelt hat, hat jemanden ins Amt gehievt,
- dem nicht nur der Ruf des “politischen Liebkinds” anhaftet, sondern der
- allem Anschein nach auch jede Opoosition gegen das Digitalisierungs-Projekt der Europäischen Zentralbank hat fahren lassen. Dafür werden öffentlichkeitswirksam Banknoten-Loyalität geheuchelt und nicht exekutierbare Gesetze propagiert.
Bild: Markus Spiske from Forchheim, Bavaria Upper Franconia, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons
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