D: Hitlern, aber richtig – verbotene & weniger verbotene Hakenkreuze

“That’s the second rule of New Normal Germany. You never, ever, display a swastika. Displaying a swastika is not ‘in Ordnung’. Displaying swastikas is totally ‘verboten’. Unless you are the Health Minister of New Normal Germany, and you’re comparing your political opponents to the Nazis. Or unless you are a popular German celebrity, and you’re comparing the Russians and their supporters to the Nazis. Or unless you are a mainstream magazine, and you’re comparing German populists to the Nazis. In which case, displaying a swastika is fine. And is not ‘verboten”. And definitely not a ‘hate crime’. CJ Hopkins, in Consent Factory, Inc., 5.10.2024

CJ Hopkins, ein US-stämmiger Satiriker, der der Spezies der von der Journaille nicht protegierten Satiriker angehört, ist jetzt in zweiter Instanz von einem deutschen Gericht verurteilt worden, weil er auf Twitter das Cover eines seiner Bücher gepostet hatte, das eine Corona-Maske mit einem Hakenkreuz zeigt (Hopkins lebt seit einigen Jahren in Deutschland).

Das Kammergericht Berlin (Berufungsinstanz) hat ein Urteil eines Berliner Bezirksgerichts aufgehoben, das den Autor Anfang des Jahres freigesprochen hatte, weil dieses Urteil nach Kammerrichter-Meinung “rechtsfehlerhaft” gewesen sei.

Im zweitinstanzlichen Urteil wird laut PA u.a. erläutert, dass das “Kennzeichen der verfassungswidrigen Organisation” auf der Maske den Ausnahmetatbestand der sg. “Sozialadäquanzklausel” nicht erfülle und es

hier ausschließlich dazu genutzt (werde), um Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung zu äußern (…)”

Eine

eindeutige Abkehr von den Idealen des Nationalsozialismus sei in den verfahrensgegenständlichen Posts nicht erkennbar (…) “

Durch den Vergleich Hopkins, der hier schon angetönt wurde,  sei der Nationalsozialismus verharmlost worden, zur Bestimmung des Strafausmaßes für den Satiriker wird an das erstinstanzliche Gericht zurück verwiesen

Potzblitz, da bleibt diesem Blogger (der einiges gewohnt ist) die Spucke weg!

Man muss das aber nicht kommentieren, das kommentiert sich von selbst.

An(ein)gebracht sei hier nur die fast wehmütige Erinnerung des linksgerichteten Satirikers an den ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten, wo u.a. die freedom of speech (natürlich nur für US-Bürger) verankert ist:

And, yes, that right ( “Ausdrucks- bzw. Redefreiheit”, Anm.) is guaranteed in the Grundgesetz (i.e., the German constitution). It isn’t quite the 1st Amendment, but it’s good enough for Germany

and I’m not willing to let it be distorted and made a mockery of by a bunch of fascists, not without a fight.”

Weswegen der Mann jetzt das Bundesverfassungsgericht anruft.

Das ist natürlich teuer, weswegen hier gespendet werden kann/soll.

Unabhängiger Journalist

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