Lügenkonstrukt für einen “betroffenen Amokfahrer”

Jetzt steht ein 26-jähriger vor Gericht, der mit seinem Auto durch die Grazer Fußgängerzone gerast ist und dabei drei Menschen umgebracht hat. Alen R. wohnt dem Prozess als schuldunfähiger Betroffener bei, weil ihm Gutachten Unzurechnungsfähigkeit bescheinigen. Seine Tat war klarerweise kein religiös motivierter Terror – genausowenig wie der Anschlag in Nizza einer gewesen wäre, hätte der Täter überlebt. Der hätte nämlich auch entsprechende Gutachten beigebracht. NB zum ständigen Missbrauch von Rechten.

Die Anklage, die Ladendieb und Verkehrssünder, die so ungeschickt sind sich erwischen zu lassen, mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt, zuckt im Fall Alen R. mit den Achseln – und die Medien scheinen primär um den Schutz der Identität des Täters bemüht zu sein.

Der vormalige Chefredakteur von Die Presse und Wiener Zeitung, Andreas Unterberger, nennt die Szenerie in seinem gestrigen Tagebucheintrag das Grazer Lügenkonstrukt.

Das, was in Graz bei Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft ablaufe, sei eine Schmiere, die Schmierenkomödie einer Rechtspflege, die sich von Anfang an einer politischen Entscheidung gebeugt hat, der Entscheidung, religiöse und politische Tatmotive auszuschließen – wie sich das schon in den ersten Stunden nach der Amokfahrt abgezeichnet hat.

Dr. Unterberger mag ideologisch nicht dem Geschmack der veröffentlichten Meinung entsprechen, aber er ist der Letzte, dem man unterstellen könnte, er sei ein Verfechter von Lynchjustiz.

Ja, die Justiz hat von den Gefühlen und Wahnvorstellungen der Masse unabhängig zu sein. Wenigstens ebensosehr hat sie aber von den “Gefühlen” und politisch korrekten Räsonnements der Regierenden (im weiteren Sinn) unabhängig zu sein.

Nachbemerkung, 22.9., 19.45 Uhr: Es scheint manchen Leuten nicht eingehen zu wollen, dass an sich lobenswerte Dinge, die ständig zweckentfremdet und/oder missbraucht werden, über kurz oder lang abgeschafft werden.

Das gilt für die Stärkung der Rolle des Angeklagten im Gerichtsverfahren genauso wie für die Genfer Flüchtlingskonvention.

Der Hauptvorwurf richtet sich dabei nicht an die Anwälte von Alen R. und auch nicht an die Glücksritter und Naivlinge, die glauben nach Norden wandern zu müssen. Der Vorwurf richtet sich an jene, die das zulassen, obwohl sie es unterbinden könnten und eigentlich auch müssten.

Unabhängiger Journalist

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