Manipulation durch Verschweigen: Ein Lehrstück aus der Covid-Ära

“Die Dokumente zeigen uns drei ganz klare Muster. Erstens, öffentliche Texte wurden systematisch falsch verstanden als staatlich geprüft, ohne dass aktiv gegengesteuert wurde. Zweitens, absolut entscheidende wissenschaftliche Vorbehalte wurden in PDFs vergraben und waren für Laien kaum auffindbar. Und drittens, es gab schlichtweg keine systematische Aggregation von Ausfällen und Fehlern, um zu schauen, was das für die großen Metriken bedeutet.” DrBine in einfachen Worten, BfArM: Öffentliche Website vs. interne Aktenlage – Der systematische Abgleich, YT, 21.9.2026

Eine kritische Naturwissenschaftlerin hat das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich auf die Freigabe von Akten nach dem Informationsfreiheitsgesetz verklagt und hat nun – fünf Jahre nach den Covid-Geschehnissen – die Akten bekommen.

Die schiere Menge der Texte ist so riesig, dass ihr zunächst nur unter Zuhilfenahme von KI beigekommen werden konnte und die Frage ist, wie ggf. nach Monaten und Jahren eine Bilanz der Aktenfreigaben aussehen wird (würde).

Eine oben eingebundene, erste für Laien verständliche Zwischenbilanz

  • konzentriert sich auf die “PCR-Tests”, mit denen die damaligen Regierungen – auch die deutsche – Demokratie zersetzende Maßnahmen verordnet haben
  • und sie bestätigt das “große Bild”, das man schon vor zwei Jahren bei den “geleakten” bzw. “freigeklagten” RKI-Files  gewinnen konnte: Das BfArM hatte behördenintern Bedenken, etwa was von den Zentralgewalten in der Öffentlichkeit aus dem bisherigen “Laborinstrument” PCR-Test gemacht wurde, hielt nach außen aber diszipliniert die Gosch’n. Schließlich war auch diese Behörde der – sowieso fehlinformierten – Öffentlichkeit nicht rechenschaftspflichtig, dafür aber gegenüber den (Bundes-)Gesundheitsministerium in Berlin weisungsgebunden.

Wer sich etwas tiefer auf die Sache einlassen will, sehe sich den Bericht von NuoViso an, hier ist noch schriftliches Material. Das Originalmaterial des BfArM kann dieser Blogger, der kein deutscher Staatsbürger ist, nicht herunterladen.

ScreenshotBfArM_HP_Keine_Freigabe
Screenshot Datentransfer BfArM-Seite

Die Sache ist einerseits “Historie”, andererseits aber wieder nicht:

Auch heute wird in auch West-/Mitteleuropa amtlich in die Irre geführt,

wenn auch nicht mehr bezüglich des “historischen Anlassfalls”.

“In die Irre führen” heißt nicht zwingend “buchstäblich lügen”.

Verschweigen, verbergen, auslassen, ablenken, hinhalten, verschwurbeln etc. tun’s auch.

Auf die MSM-Journaille, die früher als “Watchdog”/Korrektiv gegen derlei Missbräuche verstanden wurde, ist diesbezüglich jedenfalls kein Verlass.

Unabhängiger Journalist

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