Ö: Ein medial-politischer Infight um eine sprudelnde Quelle

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Angelobungs-Blümel (2. v.l.)

In Wien ist polit-mediales Getrippel & Getrappel um angebliche Parteispenden eines Glücksspiel-Konzerns an die größere Regierungspartei ausgebrochen – ÖVP und Novomatic dementieren -, und wenn die Ankläger nicht mehr auf den Tisch legen können als jetzt bekannt, wird der Finanzminister NICHT verurteilt, ein Mann, der als Vertrauter von Bundes-Basti gilt. “Interessant” ist aber doch, dass immer nur angebliche Verfehlungen einer Seite auf den Tisch kommen, sodass sich der Eindruck einer selektiv arbeitenden Justiz und einer eben solchen Berichterstattung ergibt.

Woran das liegt, kann dieser Blogger nicht sagen.

Es könnte darauf zurück gehen, dass die anonymen Anzeigenerstatter der einen Partei hyperaktiv und die anderen auf einer sehr langen Mittagspause sind.

Theoretisch ist es sogar möglich, dass sich nur eine Partei bekleckert hat, während die andere über  ein supersauberes Batterl verfügt (das glaube ich, ehrlich gesagt, nicht).

Oder eben, dass – aus welchen Gründen immer – in einem Fall Anklage erhoben wird und richterlich angeordnete Durchsuchungen stattfinden, im anderen aber nicht.

Da läge dann der Verdacht einer selektiv vorgehenden Justiz nahe (dass die Journaille auf einem Ohr taub ist und selektiv berichtet, ist eh schon länger deutlich).

In Österreich ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden, die Richter sind es nicht.

Das Erstere dürfte faktisch freilich ziemlich egal sein, weil eine ministerielle Weisung eine hohe Wahrscheinlichkeit hat aufzufliegen und ein enormes Skandalpotenzial darstellt

(sofern ein solcher Skandal – weil “politisch falsch” – nicht auch ein mediales Begräbnis erster Klasse bekäme).

Man kann also davon ausgehen, dass Staatsanwälte und Richter tun, was sie für opportun und rechtfertigbar halten

- die Ersteren natürlich nur, wenn ihnen das Justizministerium nicht ins Handwerk pfuscht (siehe oben).

Die Staatsanwaltschaften haben’s trotzdem leichter, weil sie

  • “im Zweifel gegen den Beschuldigten” Anklage erheben dürfen und
  • potenziell in Arbeit untergehen, weswegen es quasi zu einer Ermessensfrage wird, was man schubladiert und wo man weiter nachforscht.

Beim Richter, der die Hausdurchsuchung bei Gernot Blümel angeordnet hat, ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen.

Die Rolle des Richters ist eine ganz andere als die eines Staatsanwalts (oder einer -anwältin) und aus Sicht dieses Bloggers, eines zugegeben juristischen Laien, muss der Richter schon gewichtiges belastendes Material gehabt haben, um eine Hausdurchsuchung bei einem Politiker der ersten Reihe anzuordnen (gilt prinzpiell für alle Durchsuchungen).

Mutmaßendes Wischi-Waschi reicht aus meiner Sicht nicht.

Man wird sehen.

Dabei scheint die Hypothese, die hinter den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwälte steht, nicht unbedingt falsch zu sein. Sie ist halt nur ein bisserl unvollständig.

Wenn sich dieser Blogger richtig erinnert, waren – seit dem Umbruch 2006/07 – “rote” Staatssekretäre im Finanzministerium für das Glücksspiel zuständig, während die hohe Finanzpolitik im Parlament in bewährten “schwarzen” Händen blieb (bekanntermaßen hat die Bürokratie bei neuen Gesetzen schon ein Wörtchen mitzureden – “Beamtenentwurf”   :mrgreen:   )

Meines Wissens ging das so bis 2013, als Andreas Schieder SP-Klubobmann wurde und dessenVP-Kollege Lopatka seine Agenden übernahm (L. war sicherlich auch ein guter Aufpasser auf die “schwarzen” Finanzminister, gelle    :mrgreen:   ).

Danach scheint die Glücksspielpolitik wieder traurig monokolor geworden ztu sein (wenn man von gewissen Bundesländern absieht) – obwohl die SP-VP-Koalition  noch bis Ende 2017 andauerte.

Wie sag’ich’s nur ohne mich klagbar zu machen?

Dieser Blogger ist in der Hinsicht vom großen zeitgenössischen Philosophen und Kenner der Szene, HC Strache inspiriert, der in Ibiza “Novomatic zahlt alle” postulierte (der Konzern mit Headquarter in Gumpoldskirchen dementiert).

Straches politischer Fehler war “nur”, dass er glaubte, dass für ihn auch noch ein Plätzchen am Schweinetrog frei wäre.

Um nicht mit der hierzulande beliebten reductio ad Strachem zu enden, sei hier schon die Frage gestellt, wo die Anklagen gegen die SPÖ bleiben, die – je nach Rechnung – ja sieben oder elf Jahre mitgemischt hat – aber vielleicht hat die, wie gesagt, ein sauberes Brustlätzchen.

Ceterum censeo, dass die Chose in Ö. sowieso kaum jemanden interessiert – in einer Situation, in der die aktuelle Regierung bestochen, kriminell oder übergeschnappt zu sein scheint.

Bild: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Unabhängiger Journalist

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