In Wien wurde am vergangenen Donnerstag eine 35-Jährige erschossen und als Tatverdächtiger der ehemalige Freund der Frau verhaftet. So weit so schlimm, und sollte der Verdächtige die Tat begangen haben, wird er hoffentlich hart bestraft. (Nicht nur) hier in Österreich wird jedes (geborene) Leben vom Gesetz gleichermaßen geschützt. Zufällig ausgewählte Laienrichter*innen werden über die Schuld eines künftigen Angeklagten befinden und sich hoffentlich nicht von dessen Geschlecht beeinflussen lassen (eher schon von der “persuasiven Kraft” einer Seite, die nicht in Tatsachen verankert ist – ein allgemeineres Problem des Laienrichtertums, für das sonst viel spricht). Interessant ist, dass dieser (Frauen)Mord sofort als “Femizid” geframt wurde, ein Begriff, der bisher ausschließlich für Abtreibungen weiblicher Föten z.B. in Indien oder Morde aus Hass auf alle Frauen verwendet wurde. NB zu Schuld und Geschlecht.
Nachbemerkung, 3. Mai, 13.30 Uhr: Ich habe ursprünglich “kaum beeinflussen lassen” geschrieben und das dann auf “hoffentlich nicht” geändert.
Ursprünglich ging ich von der Überlegung aus, dass es im Jahr 2021 in Mitteleuropa unwahrscheinlich ist, dass ein Mord an einer Ex-Frau irgendwie als “Kavaliersdelikt”, lässliche Sünde oder male priviledge aufgefasst wird, schon gar nicht in einer “gemischtgeschlechtlichen Jury”.
Ein Email-Schreiber hat dagegen argumentiert, dass der Geschworenen-Bias eher umgekehrt ausfallen könnte und dass der Spruch der Laienrichter daher sehr wohl vom Geschlecht des Angeklagten beeinflusst werden könnte.
Aber: Ein sauberes Indizienverfahren müsste auch ohne womöglich fragwürdige “Beimengungen” eine klare Entscheidung bringen. Lasst uns hoffen und prüfen.
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