Die Republik Österreich scheint eine Ausreise von Bürgern unterbinden zu wollen, ohne dies ausdrücklich zu untersagen (was vielleicht verfassungswidrig wäre). Die größte Autofahrerorganisation des Landes eilte zu Hilfe und erklärte auf ihrer HP, Urlaubsreisen ins Ausland (d. h. Reisen ohne genehmigten Zweck) dürften während der Ausgangssperre nicht stattfinden. So können Parallelen zu totalitären Regimen vermieden werden, die das Verlassen ihres Staatsgebiets generell oder selektiv unterbunden haben (kommunistische Diktaturen, NS-Deutschland). In praktisch allen diesen Fällen wurde freilich auf Basis von “geltendem Recht” agiert. Auch in Österreich? Eine Anfrage, ob die Bundesregierung die Rechtsmeinung des ÖAMTC teilt, ist noch in Schwebe – h/t Karl Svozil, oeffnen.at
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