Politische Justiz in Österreich

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Screenshot ORF-Beitrag, Youtube

Während in Graz sogenannte Staatsverweigerer (nicht rechtskräftig) zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, ist die Identitäre Bewegung (IB) wegen Verstoßes gegen kürzlich verschärfte Paragraphen freigesprochen worden (rechtskräftig). NB zum Fall Eichelburg,

Zum Staatsverweigererprozess (erste Instanz) wäre viel zu anzumerken, auch zur Ideologie der Gruppe.

Zur groben Orientierung reichen zunächst drei Aspekte:

  • Erstmalig in der Zweiten Republik wurde wegen Hochverrats verurteilt, u.a. die “mittelalterliche Ober-Staatsverweigererin” zu 14 und ein Pensionist zu 10 Jahren Haft (Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung laufen).
  • Die Szenerie des Gerichtssaals (hier der Screenshot eines ORF-Beitrags): Die Hauptangeklagten mit verpixelten Gesichtern sind überwiegend Alltagstypen zwischen 50 und 60, die man schon jetzt oder bald als “rüstige Pensionisten” bezeichnen kann. Dahinter vermummte Justizwachebeamte. Keine Namen und Gesichter auch bei Richtern und Staatsanwälten. Der Staatssender ORF (“öffentlich-rechtlicher Auftrag”) berichtet u.a.: “Im Internet verbreitete die Hauptangeklagte Monika U. ihre Verschwörungstheorien, Österreich sei kein Staat, sondern nur eine Firma (…) Beamte wurden bedroht und belästigt, Bundesheersoldaten soll Monika U. zu einem Putsch angestiftet haben.”
  • Schon das Urteil zeigt nach Ansicht dieses Bloggers a) ein ernstes Problem mit den Laien-, b) aber auch eins mit den Berufsrichtern (Strafmaß), vorsichtig formuliert.

Der Prozess gegen 17 Identitäre am OLG in Graz, spielt dagegen in der zweiten Instanz. Er endet schon am Mittwoch mit der Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, eines Freispruchs.

Die IB ist demnach nicht als kriminelle und verhetzende Vereinigung zu beurteilen (bisher).

Folgend ein längeres Resümee der Freigesprochenen, inklusive der Ankündigung, man könne nun, von taktischen Rücksichten befreit, das Video-Tagebuch des Prozesses publizieren (der Anwalt hatte seinen Mandanten untersagt, sich bis Ende des Prozesses öffentlich zur Gesetzeslage etc. zu äußern).

Diese rechtspolitische Fastenzeit ist nun vorüber und man darf auf die Ausführungen z.B. zum Einsatz eines Terror-/Mafiaparagraphen gegen die IB gespannt sein, Ermittlungshandlungen inklusive.

Nach Darstellung Martin Sellners hat man die Doppelstrategie verfolgt “gesetzliche Grundlagen der Kriminalisierung schaffen plus Medienkampagne”

und als das nicht geklappt hat. hat man ab 2018 (zunächst) in jeder rechtlichen Nische gesucht, beginnend beim Finanz- und Impressumsrecht”

Erst danach seien Hausdurchsuchungen und die Anklage nach dem neuen Mafiaparagraphen gekommen. Es gebe politische Forderungen nach einem Verbot bzw. die Ankündigung, zusätzliche (schärfere) Gesetze zu machen um das zu erreichen (SPÖ, OVP).

Nachbemerkung, 27.1., 2.50 Uhr: Der rechte Publizist Walter Eichelburg meint auf Basis von Akteneinsicht nun, dass “seine” Razzia vom 10. Jänner maßgeblich auf Betreiben von Anzeigen aus München (Staatsanwaltschaft?) erfolgt sei.

Damit habe man die Identität seiner Zusender aus Deutschland in Erfahrung bringen wollen (was wg. seiner “Löschungs-Politik” aber nicht erfolgreich gewesen sei).

Tatsächlich verwendet Eichelburg die Zuschriften, die er auszugsweise veröffentlicht, als Quellen.

Zumindest zum Teil beruhen diese auf validen Informationen – wie stark und wo diese mit Desinformation versetzt sind, variiert wohl von Fall zu Fall.

Eine andere Erklärung ist laut Eichelburg, dass man seine reichweitenstarke News-Aggregator-Seite hartgeld.com aus dem Verkehr ziehen wolle.

Das sogenannte Redaktionsgeheimnis sei zwar stark, beziehe sich aber nur auf die Rolle von Journos als außenstehende “Zeugen” -  die Beschuldigung der Medienbetreiber selbst biete aber einen Ansatzpunkt zum Knacken des Redaktionsgeheimnisses.

Das Gericht begründet den Durchsuchungsbeschluss damit, dass stilistische und sprachpragmatische Analysen ergäben, dass Eichelburg die Zusendungen selbst verfasse.

Dieses Argument ist aus Sicht dieses Bloggers extrem unglaubwürdig, aus zeitökonomischen Gründen bzw. welchen des redaktionellen Arbeitsflusses.

Unabhängiger Journalist

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