Die Abhöraktion gegen einen Mitarbeiter des Präsidentschaftskandidaten Donald Trump ist noch immer nicht befriedigend aufgeklärt – was wahrscheinlich daran liegt, dass heilige Rechtsgüter und unantastbare Rücksichten auf die nationale Sicherheit dagegen waren. Wir sind heute zwar um vieles kenntnisreicher als vor vier Monaten – siehe z. B. hier – der Zwischenstand hat sich aber nicht verändert: Trump kann immer noch nicht beweisen, dass sein Vorgänger ihn bespitzeln ließ – ebensowenig wie die Demokraten, dass Trump sich mit den Russen verschworen hat. NB zu einem zwischen Trump und dem Senat möglicherweise abgestimmten Vorgehen.
Nach dem, was den 10 – 12 Artikeln zu entnehmen ist, die dieser Blogger aktuell dazu gelesen hat (ich mache hier einen verkürzten Prozess ohne viele Links und pipapo), hat das FBI den (späteren) Wahlkampfchef von Trump, Paul Manafort, mit richterlicher Genehmigung belauscht (“FISA court”).
Dabei scheint es nicht viel Belastendes herausgefunden zu haben – sieht man davon ab, dass Manafort mit Personen kommuniziert hat, die US-Dienste als russische Agenten ansehen.
Es ist öffentlich nicht bekannt, worin diese Kommunikation bestand – und daher könnte noch einiges an gerichtsfestem Belastungsmaterial vorhanden sein.
Das scheint freilich wenig wahrscheinlich – denn: Wenn es wirklich ein nachvollziehbares, belastendes Tatsachensubstrat aus diesen Gesprächen gäbe, wäre dieses schon irgendwie, irgendwo aufgetaucht.
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Die Demokraten und ihre Freunde beharren trotzdem weiterhin drauf, dass der “Aufmacher” der Geschichte Trump packelt mit den Ruskis lautet.
Für Trump bzw. die Republikaner lautet der “Aufmacher”: Die Vorgänger-Administration bzw. Obama höchstselbst haben den Konkurrenten der Hillary Clinton aus politischen Gründen bespitzeln lassen. Das Hauptproblem sehen sie darin, dass dabei erlangte Informationen über Etappen an Trump feindlich gesinnte Medien gespielt worden sind.
Trotz diverser, sinn- und weniger sinnvoller Geheimhaltungsgesetze ist mittlerweile bekannt, dass Manafort “rechtmäßig bespitzelt” worden ist.
Die Sicherheitsberaterin Obamas, Susan Rice, konnte einem Parlamentsausschuss weiters relativ plausibel erklären, warum sie zu einem bestimmten Zeitpunkt die Teilnehmer eines Treffens mit Leuten des gewählten Präsidenten im Dezember 2016 “demaskieren” ließ.
Das lag in ihren Kompetenzen als (noch) amtierende Sicherheitsberaterin.
Definitiv verboten war und ist aber, dieses Material an die Öffentlichkeit zu spielen (was Rice offiziell auch nicht vorgeworfen wird).
Das muss/kann anders – vielleicht in einem “arbeitsteiligen Prozess” – passiert sein.
Faktum ist jedenfalls, dass mehrere Abhörprotokolle mit “demaskierten” Trump-Leuten in “liberalen Zeitungen” auftauchten.
Und zweitens, dass eine executive order Obamas von Anfang Jänner 2017 den Adressatenkreis für dieses Material stark vergrößerte, mithin diese leaks begünstigte.
Die leaks hatten offenkundig politische (“Anti-Trump-”)Ziele, was dem Weißen Haus und den Republikanern naturgemäß nicht schmeckt.
Diese machen aber Gründe der nationalen Sicherheit sowie wichtige Rechtsgüter zum Schutz von US-Bürgern geltend um zu begründen, dass in diesen leaks der eigentliche Skandal zu suchen sei.
Donald Trump, der Simpel im Weißen Haus, kann damit – noch – nicht beweisen, was er in seinem berühmt-berüchtigten Tweet Anfang März behauptet hat, dass nämlich sein böser Vorgänger ihn bespitzeln hat lassen.
Aber es scheint, als ob er auf gutem Weg dorthin wäre.
Zumindest, wenn man dem Urheber eines soeben im Wall Street Journal erschienenen Kommentars folgt.
James Freeman argumentiert, dass es für wohl jeden FISA-Richter eine “harte Entscheidung” darstellt, eine Überwachung gegen einen zentralen Mitarbeiter des “Oppositionskandidaten” zu veranlassen.
Man kann annehmen – oder wenigstens hoffen -, dass das Ansuchen, Angehörige der politischen Opposition zu überwachen in keiner Regierung ein alltägliches Geschehen darstellt. Jedenfalls scheint es höchst unwahrscheinlich, dass eine solche Entscheidung (= Ansuchen um Überwachung) von einem mittleren Beamten getroffen wird.”
Natürlich ist das unwahrscheinlich.
Obamas Attorney General Loretta Lynch hätte es freilich im Alleingang machen können, theoretisch.
Nachbemerkung, 20.9.2017, 12.30 Uhr: Natürlich kann das Material von ganz woanders herkommen und Ergebnis eines völlig oder teilweise verfassungswidrigen Prozesses sein.
Und natürlich gibt es Motive für Trump und die Republikaner, das nicht an die große Glocke zu hängen, selbst unter den extremsten parteipolitischen Bedingungen nicht.
Die Republikaner sind interessiert, wenigstens den Anschein eines intakten Rechtsstaats zu wahren und Trump könnte darauf spekulieren, die parastaatlichen Strukturen, die ihm geschadet haben, in die eigene Hand zu bekommen.
Es ist aber ziemlich problematisch, ohne gesicherte Faktenbasis darüber zu berichten.
Wenn Trump und die congress critters sich gemeinsam entschlossen haben den Schein zu wahren, kann man wenig tun – außer “nicht beweisbare Gegenbehauptungen” aufstellen.
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