Über die gegenwärtige Situation im Nahostkonflikt werden viele Falschinformationen verbreitet. Obwohl israelische Frauen, Kinder und Männer diesmal einer besonders grausamen und umfangreichen palästinensischen Terrorattacke mit mehr als 1.400 Toten und rund 240 verschleppten Menschen ausgesetzt waren, richten sich viele der Wortmeldungen gegen Israel. Daher erscheint sachliche Aufklärung dringend geboten, meint der Historiker und Jurist Dr.Dr. Heinz-Dietmar Schimanko.
Die völkerrechtliche Selbstverteidigung
Nach Art. 51 der UN-Charta besteht ein allgemeines individuelles wie auch kollektives Selbstverteidigungsrecht. Diese Bestimmung lautet wie folgt:
Artikel 51 Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.“
Kollektives Verteidigungsrecht bedeutet, daß ein Staat einem anderen Staat bei dessen Selbstverteidigung helfen darf. Damit sind auch – bestehende oder ad hoc gebildete –Verteidigungsbündnisse legitimiert.
Das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht hat von der zeitlichen Dimension her einen weiteren Umfang als die eigentliche Notwehr. Es umfaßt neben Notwehr auch Selbstschutz als Sonderform der Notwehr (P.Fischer/H.F. Köck, Allgemeines Völkerrecht, 4.Auflage, 278), so daß
nicht nur unmittelbar drohende oder aktuelle Angriffe mit den zu deren sofortigen und endgültigen Beendigung erforderlichen Mitteln abgewehrt werden dürfen, sondern auch präventiv gegen Personen vorgegangen werden darf, von denen ständig die Gefahr solcher Angriffe ausgeht.
Die Israelis müssen nicht erst einen Angriff abwarten, sondern dürfen präventiv aktiv werden, um eine nicht nur potentiell, sondern aktuell gegen sie bestehende konkrete Gefahr zu beseitigen.
Der Selbstschutz hat auch von der räumlichen Dimension her einen weiteren Umfang. Er rechtfertigt auch ein Vorgehen auf einem fremden Gebiet. Er umfaßt die Ergreifung einer Maßnahme durch einen bedrohten Staat, die zu ergreifen ein anderer, dazu verpflichteter Staat unterlassen hat;
es handelt sich um die völkerrechtliche Ersatzvornahme zur Abwehr unmittelbarer Gefahr (P.Fischer/H.F. Köck, Allgemeines Völkerrecht, 248).
Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist die frühere Besetzung von Teilen des südlichen Libanons durch Israel, um von dort gegen Israel agierende Terrorgruppen der Hisbollah zu stoppen, was erforderlich war, weil der Libanon (in Folge des dortigen Bürgerkriegs) als Staat diesen Terrorgruppen nicht Einhalt geboten hatte (P.Fischer/H.F. Köck, aaO). Was für ein
fremdes Staatsgebiet gilt, muß a maiori ad minus auch für ein sonstiges fremdes Gebiet wie ein Autonomiegebiet gelten und damit auch für den Gaza-Streifen.
Der Angriff vom 07. Oktober 2023
Israelische Bürgerinnen und Bürger waren als Zivilpersonen auf eigenem Staatsgebiet am 07. Oktober 2023 einem hinterhältigen und besonders brutalen gewaltsamen Angriff der palästinensischen Terrororganisation Hamas ausgesetzt.
Dieser Angriff war besonders feige, weil er für die meisten Opfer überraschend war, und sie ihm zudem völlig schutzlos ausgeliefert waren. Dabei wurden israelische Kinder, Frauen und Männer kaltblütig ermordet oder entführt. Zudem wurden dabei israelische Mädchen und Frauen gequält, vergewaltigt und verstümmelt.
Das waren keine militärische Aktionen, sondern von Palästinensern begangene schwere Gewaltverbrechen, grausamer Terror gegen Zivilistinnen und Zivilisten. Es versteht sich, daß diese niederträchtige Attacke ein klarer Anlaß für Israel ist, sein Selbstverteidigungsrecht auszuüben, indem es im Gazastreifen militärisch gegen die von dort agierenden palästinensischen Terroristen vorgeht.
Dabei darf Israel auch die Hilfe von Verbündeten wie den USA in Anspruch nehmen. Bei dieser Selbstverteidigung darf im Wege der Selbsthilfe auch in anderen Staatsgebieten wie Syrien oder dem Iran militärisch operiert werden, wenn von dort direkte oder indirekte Unterstützung für Hamas-Terroristen erfolgt.
Dies entweder deshalb, weil die Regierung eines solchen Staats die Terroristen unterstützt, sodaß ein Handeln dieses Staates selbst erfolgt, oder weil die Regierung eines solchen Staats es duldet, daß von ihrem Staatsgebiet aus einzelne Gruppen eine solche Unterstützung vornehmen.
Anzumerken ist, daß die palästinensischen Terroristen es den israelischen Verteidigungskräften besonders schwer machen, indem sie sich zwischen Zivilisten verschanzen.
Sie haben ihre Terrorbasen insbesondere in Tunnelsystemen unter zivilen Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern, was besonders perfide ist.
Auch damit kommt eine besondere Feigheit dieser Terroristen zum Ausdruck.
Aber auch in dieser Situation ist es völkerrechtlich völlig legitim, die Terroristen mit den erforderlichen militärischen Mitteln zu bekämpfen, wenn zivile Opfer bei den Palästinensern vermieden werden, soweit auch bei effizientem militärischem Handeln ohne übermäßige Gefährdung der eigenen Soldaten möglich.
Es bedarf also einer differenzierten Betrachtung einer militärischen Operation und dafür einer detaillierten Ermittlung der Fakten, um herauszufinden, ob wirklich ein Völkerrechtsbruch vorliegt, oder vielmehr völkerrechtlich legitimes Verhalten.
Oberflächliche Pauschalbehauptungen, wie sie des Öfteren geäußert werden, sind hier besonders fehl am Platz.
Zur neueren Geschichte Israels
Der derzeit oft geäußerte Narrativ des bösen Israel ist falsch, weil Israel immer in der Verteidigerposition war.
Es wurde wiederholt von seinen arabischen Nachbarstaaten angegriffen, 1948 nach dem Ausrufen des Staats Israel, 1967, als es sich im Sechstagekrieg gegen Ägypten, Jordanien und Syrien wehren mußte, und 1973,
als es sogar am höchsten jüdischen Feiertag, dem Jom Kippur, von Ägypten und Syrien attackiert wurde. Israel hat sich erfolgreich verteidigt. Israel hat dennoch immer wieder versucht, Frieden zu schließen.
Bei den Verteidigungskriegen eroberte Gebiete wie den Sinai und später ein kleineres Gebiet nahe Eilat hat es für den Frieden an Ägypten und die eroberten syrischen Gebiete an Syrien zurückgegeben und eingewilligt, daß die Golanhöhen unter UN-Kontrolle gestellt werden.
Ägypten hat schließlich 1979 mit Israel den Frieden von Camp David abgeschlossen und Israel als Staat anerkannt, Jordanien hat 1994 Israel anerkannt. Die aggressive Feindseligkeit der überwiegenden Mehrheit der Palästinenser gegen Israel blieb bestehen. Die von der UN 1948 vorgesehene gerechte Teilung des ehemals britischen Mandatsgebiets zwischen Israel und Palästinensern hat die Mehrheit der Palästinenser von Anfang an abgelehnt.
Die Palästinensergebiete Westjordanland und Gazastreifen blieben lange Zeit von Israel besetzte Gebiete, weil von dort Bedrohung für Israel ausgeht. Israel beanspruchte und beansprucht diese Gebiete aber nicht.
1993 wurde sogar der Frieden von Oslo zwischen den Palästinensern, die damals von der PLO repräsentiert waren, und Israel abgeschlossen, der von palästinensischen Terroristen immer wieder gebrochen wurde.
Seit Ende der 1980er Jahre wurde die extremistische und radikale Hamas zusehends stärker. Deren Mitglieder sind Fanatiker, die Israel die Existenz absprechen und alle Jüdinnen und Juden ermorden oder zumindest vertreiben wollen.
Israel hat in weiterer Folge 2005 mit der von Jassir Arafat gegründeten Fatah unter Präsident Mahmud Abbas eine Befriedung versucht, wobei Israel die 21 jüdischen Siedlungen im Gazastreifen geräumt und sein Militär aus dem Gazastreifen zurückgezogen hat.
Der Dank dafür war, daß man im Gazastreifen aufgerüstet hat und wieder palästinensischer Terror gegen Israel erfolgt. 2007 hat die Hamas die Macht im Gazastreifen übernommen und setzt seitdem von dort ihre Terrorangriffe gegen Israel fort.
Die feige Taktik der Hamas ist, immer wieder Terrorangriffe gegen israelische Bevölkerung zu begehen, und sich sonst zwischen palästinensischer Zivilbevölkerung zu verstecken, statt den offenen Kampf zu führen.
Es ist gewiß eine schwerwiegende Tragik, daß die gemäßigten unter den Maßnahmen der extremen und radikalen Palästinenserinnen und Palästinensern zu leiden haben. Aber das kann sich nicht gegen das Selbstverteidigungsrecht Israels auswirken.
Verfehlte Argumentationen
In manchen Foren werden Kommentare veröffentlicht, die unsachliche Behauptungen oder Wertungen enthalten. So wurde zum Beispiel schon der Gazastreifen als „Gefangenenlager Israels“ bezeichnet.
Der Gazastreifen ist ein Gebiet mit einer Länge von ca. 45km und einer wechselnden Breite von 6 bis etwa 14 km und einer Fläche von rund 360 Quadratkilometern (zum Vergleich: das Bundesland Wien hat eine Fläche von 415 Quadratkilometern). Er ist seit 2005 nicht mehr von Israel besetzt.
Er ist auch immer nur vorübergehend aus Sicherheitsgründen an der ägyptischen oder israelischen Grenze abgeriegelt. Es gibt Palästinenser, die in Israel arbeiten und daher zwischen dem Gazastreifen und Israel pendeln. Aber die meisten Palästinenser wollen den von Israel wiederholt angebotenen Frieden nicht, weil sie den Israelis die Existenzberechtigung absprechen. Sie haben eine fanatische Feindseligkeit gegen Israel.
Der Gazastreifen grenzt auch an Ägypten. Daher könnte er auch kein “israelisches Gefangenenlager” sein. Außerdem grenzt der Gazastreifen im Westen ans offene Meer, was schon von daher unabhängig von Israel die Teilnahme am weltweiten Handel ermöglicht.
Förderungen, insb. EU-Förderungen zur Schaffung von Infrastruktur im Gazastreifen gibt es genug. Die mehrheitlich extremen und radikalen Palästinenser hätten sie halt nicht für den Ankauf von Waffen und anderem Kriegsgerät mißbrauchen sollen.
Die Mehrheit der Palästinenser will eben nicht friedlich wirtschaften und Handel treiben, sondern Terror gegen Israel verüben. Und jetzt bekommen sie die Rechnung präsentiert, worunter bedauerlicher Weise in gewissem unvermeidbaren Ausmaß auch die gemäßigten Palästinenserinnen und Palästinenser zu leiden haben.
Weitere Fehldarstellungen
Ich habe von einem Historikerkollegen eine Korrespondenz mit Mag. Florian Markl von Mena Watch erhalten, worin Mag. Markl einiges zum Nahostkonflikt richtigstellt.
Das ist wichtig, weil aus Unwissenheit oder bewußt oft Falsches behauptet wird. Diese falschen Behauptungen sind gegen Israel gerichtet.
Es muß davon ausgegangen werden, daß sie zum Teil durch gezielte Desinformation von verdeckt operierenden palästinensischen oder pro-palästinensischen Influencern bewirkt werden.
- Behauptung:
„Israel sei die Besatzungsmacht im Gazastreifen und im Westjordanland. Israel beherrsche die Palästinenser. Diese hätten kein Wahlrecht in dem Staat, der über sie bestimmt. Es bestehe Apartheid gegen die Palästinenser.“- Richtigstellung:
„Der Gazastreifen sowie Zone A im Westjordanland, in der die größeren Bevölkerungszentren liegen, befinden sich unter voller ziviler und sicherheitspolitischer Kontrolle der Palästinenser. Daß Israel hier über das Leben der Menschen „bestimmen“ würde, ist einfach falsch.
In Zone B des Westjordanlandes unterliegt die Sicherheit zwar israelischer Kontrolle, rechtlich und politisch steht aber auch dieses Gebiet unter palästinensischer Herrschaft.Rund 300.000 Palästinenser leben in Zone C, die von Israel kontrolliert wird. Die überwältigende Mehrheit der – je nach Schätzung – zwischen 4 und 5 Millionen Palästinenser lebt also völlig (Gazastreifen und Zone A) oder weitgehend (Zone B) unter palästinensischer Herrschaft und Gesetzgebung.
Wahlen in diesen Gebiete sind, so sie denn je wieder von Fatah und Hamas zugelassen werden, genau das, was sie andernorts auch sind: Urnengänge über die Zusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaft.
Die Palästinenser des Westjordanlandes und des Gazastreifens können im Übrigen genauso wenig in Israel wählen, wie die israelischen Staatsbürger, die im Westjordanland leben, sich an palästinensischen Wahlen beteiligen können. Komischerweise sieht Letzteres aber niemand als einen Ausdruck von ,Apartheid‘.“
- Behauptung:
„Die militärischen Maßnahmen Israels in Palästinensergebieten seien eine Revanche Israels für Terrorakte der Hamas. Diese Maßnahmen seien Staatsterror. Israel nehme dabei keine Rücksicht auf Unbeteiligte. Israel sei aber Besatzungsmacht und dürfe daher in Palästinensergebieten nicht militärisch operieren, sondern nur polizeilich. Dabei habe es rechtsstaatlich zu agieren.In einem Rechtsstaat sind die Schuldigen in polizeilicher Arbeit auszuforschen und sodann in einem rechtsstaatlichen Verfahren vor Gericht zu stellen – eine Fairness, die Israel missen lasse.“
- Richtigstellung:
„Es ist schlicht falsch, daß das israelische Militär bei seinen Reaktionen auf Terroranschläge „keinerlei Rücksicht auf Unbeteiligte“ nehmen würde. Militäraktionen im dicht besiedelten Gazastreifen tragen immer das Risiko von zivilen Opfern, zumal sich Hamas und andere Terrorgruppen absichtlich unter der Zivilbevölkerung verstecken.
Aber die IDF unternehmen mehr als jede andere Armee der Welt, um zivile Opfer zu vermeiden: Vorabinformationen über Angriffe per Mobiltelefon, Abwerfen von warnenden Flugblättern, das sogenannte „Anklopfen“ auf Hausdächern mit Blindgängern, um die Bewohner zu warnen und ihnen die Zeit zum Verlassen der Gebäude zu geben etc.
Jeder einzelne Luftangriff der IDF muß darüber hinaus in einem detaillierten Verfahren von Juristen explizit erlaubt werden, in dem das Verhältnis zwischen militärischem Nutzen und möglichen „Kollateralschäden“ genau abgewogen wird und das immer wieder dazu führt, daß auch militärisch relevante Ziele aus Sorge um zivile Opfer nicht angegriffen werden – ganz davon zu schweigen, daß Israel z.B. grundsätzlich Krankenhäuser (wie das Shifa-Krankenhaus in Gaza) nicht attackiert, obwohl bekannt ist, daß die Hamas dort eines ihrer Hauptquartiere eingerichtet hat.
Auch aufgrund all dieser Maßnahmen werden im Verhältnis von den getöteten Kombattanten bei Einsätzen der IDF so wenige Zivilisten getroffen, wie von keiner anderen Armee der Welt bei vergleichbaren Gegebenheiten.
So zeigte beispielsweise eine detaillierte Analyse der Todesopfer im Zuge der seit fast einem Jahr andauernden gewalttätigen Auseinandersetzungen an der Grenze zwischen Gaza und Israel, daß von den insgesamt 187 Getöteten nicht weniger als 150 eindeutig terroristischen Organisationen zugeordnet werden können. (https://www.terrorism-info.org.il/en/examination-list-fatalities-return-marches-reveals-operatives-terrorist-organizations-half-affiliated-hamas/)
Die Anschuldigung, Israel betreibe „Staatsterror“, ist daher völlig unangebracht.
In der medialen Berichterstattung wird ein falsches Bild gezeichnet. Im Falle Israels klafft oft ein großer Spalt zwischen weit verbreiteten Vermutungen und der Realität.
Zum Thema Völkerrecht: Wenn man davon ausgeht, dass Israel „Besatzungsmacht“ ist – was auf den Gazastreifen gar nicht und auf das Westjordanland nur mit Einschränkungen zutrifft, dann leistet die Armee keinen „Assistenzeinsatz“ für Polizeiangelegenheiten,
sondern ist Israel nach den betreffenden Bestimmungen internationalen Rechts („International Law of Belligerent Occupation“) dazu gezwungen, derartige Aufgaben ausschließlich durch das Militär wahrnehmen zu lassen – es wäre ein Bruch internationalen Rechts, würden israelische Polizisten im Westjordanland zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eingesetzt.“
Keine Rechtfertigung
Im Unterschied zu viel zu häufig erfolgenden Fehldarstellungen besteht auch keine Rechtfertigung für die von Palästinensern begangenen Angriffe.
Die feigen und bestialischen palästinensischen Terroranschläge auf schutzlose Zivilpersonen, viele davon Frauen und Kinder, sind durch nichts zu rechtfertigen.
Sie sind keine Kampfhandlungen gegen militärische Ziele oder Ziele der Sicherheitsverwaltung, sondern völlig unsoldatisch, eben blanker Terror gegen Zivilbevölkerung, der möglichst bald und möglichst nachhaltig gestoppt werden muß.
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