Deutschland, Karlsruhe und die EZB-Anleihenkäufe, Zitat des Tages

“Dabei sollte sie zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland und die meisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gar nicht hätten beitreten dürfen, wenn es den vom EuGH angenommenen schrankenlosen Anwendungsvorrang des Europarechts vor dem Grundgesetz gäbe (…) Denn der schrankenlose Vorrang des Unionsrechts ist mit der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes und vielen anderen Verfassungen nicht vereinbar.” Peter Huber, deutscher Verfassungsrichter, zur Urteilsschelte durch die Euro-Zentralisten, FAZ, 12.5.2020

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