2011 unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingeführt, wurde die Schuldenbremse Anfang März gemäß Draghis „Whatever it takes “-Sager von Friedrich Merz grundlegend reformiert, begleitet von hitzigen Debatten und zahlreichen Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Änderungen entsprechen einer radikalen Kehrtwende hinsichtlich des Wahlkampfversprechens der Beibehaltung der Schuldenbremse.Von Gregor Hochreiter
Mit dem zusätzlichen Beschluss eines weiteren Sondervermögens hat sich die Verschuldung Deutschlands um voraussichtlich zumindest 900 Mrd. EUR erhöht. Das entspricht mehr als einem Drittel der aktuellen deutschen Staatsschuld.
Grundsätzlich bleibt die Schuldenbremse bestehen. Diese sieht vor, dass das strukturelle Defizit des Bundes die Marke von 0,35% des BIP nicht überschreiten darf. Das strukturelle Defizit ist jener Fehlbetrag im Bundeshaushalt, der nicht auf konjunkturelle Effekte zurückzuführen ist. Mit der notwendigen 2/3-Mehrheit wurden vom Bundestag und Bundesrat wurden Reformen der Schuldenbremse beschlossen:
- 1) Verteidigungsausgaben, die 1% des BIP überschreiten, werden nicht auf die Schuldenbremse angerechnet. Zu diesen Ausgaben zählen u.a. die Verteidigungsausgaben im engeren Sinn, Zivil- und Bevölkerungsschutz, und die Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten, aktuell die Ukraine.
- 2) Die 16 deutschen Bundesländer dürfen sich nun zusammen pro Jahr um 0,35%des BIP verschulden. Bislang waren 0% vorgeschrieben. Die Aufteilung zwischen den Bundesländern ist Gegenstand von künftigen Verhandlungen. Zudem besteht in12 von 16 Bundesländern ein landesrechtliches Verbot eines Defizits imLandeshaushalt im Verfassungsrang. Dieses muss mit Verfassungsmehrheit beschlossen werden, und zwar in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg,Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In den anderenBundesländern genügt eine einfache Mehrheit zur Aufhebung. Zudem wurde
- 3) ein weiteres Sondervermögen, das insgesamt 30., in Höhe von 500 Mrd.EUR beschlossen, das für Investitionen in die Infrastruktur zweckgewidmet ist. .Damit hat sich das durch Sondervermögen mögliche Verschuldungspotenzial nahezu verdoppelt.100 Mrd. EUR sind für Klimaschutzinvestitionen vorgesehen. Zudem wird festgeschrieben, dass die Klimaschutzinvestitionen dergestalt sein sollen, dass die Klimaneutralität 2045, und damit 5 Jahre vor dem von der EU gesetzten Ziel, erreicht werden wird.
Sondervermögen werden vom zuständigen Ministerium verwaltet und unterliegen der parlamentarischen Kontrolle. Da die bewilligten 500 Mrd. EUR einen Maximalbetrag darstellen, der Jahr für Jahr in Tranchen abgerufen werden wird, würden veränderte Bundestagsmehrheiten und Regierungskonstellationen womöglich zur Nichtausschöpfung des bewilligten Kreditrahmens führen. Mit anderen Worten: Eine Regierung kann auf diese Mittel zurückgreifen, muss es aber nicht.
Selbstverständlich unterliegt Deutschland auch weiterhin den EU-Fiskalregeln. Da sich die Maastricht-Verschuldung leicht über der Grenze von 60% befindet, muss Deutschland seine Staatsschuldenquote reduzieren, bis die 60%-Marke nach unten durchschritten wird. Die Regeln sehen vor, dass die Staatsschuldenquote jedes Jahr um zumindest 0,5% sinken muss.
Angesichts des mageren Nominalwachstums von 2,9% im Jahr 2024 ist dem Schuldenmachen durch die EU-Fiskalregeln eine vergleichsweise enge ökonomische Grenze gesetzt. Zudem darf lt. EU-Fiskalregeln das Budgetdefizit nicht nur nicht die Marke von 3% nicht überschreiten, sondern es müssen weitere Vorgaben wie ein maximales strukturelles Defizit von 1,15% des BIP eingehalten werden.
Dieser Prozentsatz gilt für den Gesamtstaat (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung), während die vor kurzem beschlossenen Lockerung der Schuldenbremse in Punkt 2 lediglich die Schuldenbremse des Bundes berührt.
(Eine gute Übersicht über die mittlerweile sehr komplexen EU-Fiskalregeln bietet „The implications of the European Union’s new fiscal rules“ sowie „Luft nach oben: Wieso die EU-Fiskalregeln Spielraum für eine Reform der Schuldenbremse lassen“)
Allerdings möchte die EU-Kommission im Rahmen des Aufrüstungsprogramms ReArm Europe/Readiness 2030 die EU-Fiskalregeln aufweichen. So können die Verteidigungsausgaben um 1,5 Prozent erhöht werden, ohne dass dadurch die EU-Defizitregel verletzt wird. Damit wäre ein deutlich höheres Defizit erlaubt. Diese Ausnahmeregel soll zunächst für vier Jahre gelten. Bei Bedarf könnte sie verlängert werden.
Und es ist davon auszugehen, dass von dieser Verlängerung Gebrauch gemacht wird. Keine Pläne gibt es jedoch für die Lockerung der Schuldenregel.
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