“Die seit dem 28.3.2020 geltende Fassung des § 5 des Infektionsschutzgesetzes enthält die totalitäre Selbstermächtigung, dass der Bundestag „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen kann, ohne dass dafür die Voraussetzungen vorhanden sein müssen. Und so wurde auch gleichzeitig der Beschluss gefasst, dass „aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des neuen Coronavirus“ eine solche epidemische Lage bestehe, obwohl sie trotz großer Hysterie und Panikmache nicht bestanden hat und bis heute nicht besteht (vgl. hier). Was dagegen herrscht, ist eine epidemische politische Willkür von nationaler Tragweite.” Fassadenkratzer, Epidemische Willkür von nationaler Tragweite, 17.9.2020
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