Europath legt Verfassungsbeugung durch den US-Präsidenten nahe

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Lxbg. Außenminister Asselborn

Während in den USA Demokraten ein Absetzungsverfahren durch den Kongress vorbereiten, hat ein EU-Politiker, der oft als Sprachrohr des Kommissionspräsidenten fungiert, den US-Präsidenten des Verfassungsbruchs bezichtigt – indirekt, aber unzweideutig: Trump wolle gegen die Gewaltenteilung in den USA vorgehen. Das ist falsch. Zumindest bis heute zeichnet sich Trumps Verhalten durch strikten Legalismus aus.

Nach dem Besuch des US-Vizepräsidenten Pence bei der Münchener Sicherheitskonferenz sagte der Luxemburgische Außenminister Jean Asselborn, jetzt müsse

“die US-Regierung beweisen, dass Abschottung, eine Aufhebung der Gewaltenteilung und das Abkanzeln von Journalisten nicht zu diesen Werten gehörten.”

Eigene Hervorhebung, siehe hier.

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Screenshot, Quelle: gmx.at

Das Perfide an der Aussage von “Junckers Zwilling”, ist, dass sie, wie eine Legende, einen wahren Kern hat.

Der Juncker-Vertraute Asselborn befleißigt sich hier der von zahlreichen Medien verwendeten Strategie des Irreführens ohne offen zu lügen.

Dieser “wahre Kern” liegt in den sogenannten executive orders, den Präsidialdekreten des US-Präsidenten – von denen Trump ebenso gern Gebrauch macht wie seine Vorgänger.

Es gibt eine grundsätzliche Auseinandersetzung um die Frage, inwieweit eine Ausdehnung der präsidialen Macht per Dekret verfassungskonform ist, siehe z.B. hier und hier.

Diese Frage betrifft den derzeitigen Amtsinhaber aber beileibe “nicht exklusiv.”

Sie wird üblicherweise entsprechend der Ausgangsposition des Analysierenden beantwortet.

Präsidenten und deren Umgebung pflegen die executive orders für mit der Verfassung vereinbar zu halten, Bürgerrechtler bzw. Juristen “konkurrierender Machtinstitutionen” sehen sie eher als bedenklich an.

Kurz: die Euros hätten Trump-Vorgänger Obama wegen dessen Dekreten ebensogut “rüffeln” können (was sie natürlich nicht getan haben).

Trump selbst nimmt in der juristischen Frage der “judicial review” die traditionelle Rechtsmeinung des Weißen Hauses ein – dass nämlich die Präsidialerlässe keiner judicial review zu unterziehen seien (die es bis zu Trump  seit Jahrzehnten ohnedies nicht mehr gegeben hat)

Der neue US-Präsident bzw. seine Administration haben bei der umstrittenen Einreisebeschränkung für Angehörige von sieben vorwiegend moslemischen Ländern die Meinung der Gerichte dessenungeachtet penibel beachtet – in der ersten Instanz, nach einer einstweiligen Verfügung eines Bezirksrichters in Seattle, sowie in der zweiten Instanz, nach dem Urteil des neunten Berufungsgerichts.

Insofern ist die Behauptung Asselborns, Trump strebe eine Aufhebung der Gewaltenteilung an, eine Unterstellung.

Eine durch Indizien und Fakten nicht untermauerte Behauptung eines EU-Politikers, der seine Wichtigkeit daraus bezieht, als Bauchredner-Puppe seines Landsmanns an der Spitze der EU-Kommission zu agieren.

Bild: EU2016 SK [CC0], via Wikimedia Commons

Unabhängiger Journalist

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