“Menschenrechte gegen das Volk”: Straßburg gegen Grenz-Schutz

Melilla_-_Marokko
Nutzloser Grenzzaun, Melilla

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem gerade bekannt gewordenen Urteil die Möglichkeiten für einen effektiven Schutz der EU-Außengrenzen weiter eingeschränkt. Damit machen die furchtbaren Richter von Straßburg allen Migrationswilligen eine EU-”Einreise” möglich, wo sie kraft Flüchtlingskonvention Sozialstaats-Shopping betreiben können. Juristisch sauber und wirtschaftlich auf Kosten der von den “Geflüchteten” ausgewählten Wohlfahrtsstaaten.

Konkret ging es um  die Zurückschiebung zweier Westfrikaner, die in einer spanisch-marokkanischen Enklave dabei gefasst wurden, wie sie einen sechs Meter hohen Grenzzaun überwinden wollten.

Ihre Abschiebung stellte nach Meinung der EGMR-Richter eine Kollektivausweisung dar, die laut Europäischer Menschenrechtskonvention nicht erlaubt ist.

Mehr zum konkreten Fall findet sich, kritisch dargestellt, in Tichys Blog – sowie, triumphierend, bei ECCHR sowie Pro Asyl.

Wie der Schreiber im Tichy-Blog einleuchtend darlegt, entfaltet das Urteil Wirkung auf alle EU-Außengrenzen und macht die polizeiliche Behinderung der illegalen Einreise bzw. Migration überall unmöglich – Melilla hin, Einzelfall her.

Die absehbare Konsequenz ist, dass die spanischen Behörden diese “rechtswidrige Praxis” einstellen werden – was zwangsläufig dazu führt. dass Migranten umgehend einen Asylantrag stellen, sobald sie sich “auf europäischem Boden” befinden .

Wird ihnen das polizeilich verunmöglicht, können sie auch als illegale Grenzübertreter klagen – was die hiesige Asyllobby sicher mit Freuden unterstützt.

Einmal in Spanien, ist es ebenso einfach wie ratsam unterzutauchen und sich selbstständig nach Norden durchzuschlagen – statt z.B. ein Asylverfahren in Iberia abzuwarten

Wenn die dortigen Behörden z.B. durch allzu große lokale “Ausländerkriminalität” in Verlegenheit gebracht werden, helfen sie vielleicht sogar dabei, die Migranten bis an die französische Grenze durchzuschleusen – oder die Kataloniens, wenn sich die Separatisten noch lange herumspielen   :mrgreen:

Nun könnte man an dieser Stelle lange über den Brexit räsonnieren und darüber, ob an dem britischen Verdacht, über “europäische” Höchstgerichte der staatlichen Souveränität beraubt zu werden, nicht was dran ist.

Aber Mitteleuropa liegt diesem Blog näher.

Das Polit-Gesindel hier in Deutschland und Österreich macht jedenfalls keine Anstalten etwas dagegen zu unternehmen und wird das – weil es Wahlen gerade erfolgreich hinter sich gebracht hatauch in den kommenden vier (fünf) Jahren nicht tun.

Es ist ihm letztlich auch egal, wenigstens so lange als es nicht persönlich (strafrechtlich) und finanziell für die von ihm begangenen (unterlassenen) Entscheidungen haftbar gemacht wird.

Die demokratische Opposition erzielt wegen massiver Verleumdung in den Medien derweil bestenfalls Achtungserfolge.

Nachdem sie Schutz weder von der Gerichtsbarkeit noch von den Politicos erwarten können, werden sich die Staatsbürger diesen anderweitig organisieren müssen.

Bis dahin behält dieser Buchtitel eines französischen Professors seine traurige Aktualität: Menschenrechte gegen das Volk.

droit

Bild: Paula Riester, uploaded by ecemaml, via Wikimedia Commons, CC BY 2.0 

Unabhängiger Journalist

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