Der österreichische Verfasungsgerichtshof hat – wie zu erwarten – eine auf “Flüchtlinge” gemünzte Änderung des nö. Mindestsicherungsgesetzes aufgehoben, die von St. Pölten zur Beschwichtigung der Wähler verwendet wurde. Die Entscheidung wurde am Montag publiziert, “zeitgerecht” sechs Wochen nach der Landtagswahl. Der Spruch war so eindeutig, dass das Gesetz mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde.
Das ist ungewöhnlich.
In Fällen, in denen das Gericht einen ehrlichen Rechtsirrtum bzw. eine Fehleinschätzung des Gesetzgebers vermutet (und eine verfassungskonforme “Reparatur” des beanstandeten Gesetzes erwartet), ist es üblich, die Aufhebung mit verzögerter Wirkung anzuordnen, um dem Gesetzgeber eine zeitgerechte “Reparatur” zu ermöglichen.
Nicht so in diesem Fall - was das intensiv publik gemachte lokale Mindestsicherungsgesetz als taktisches Manöver ausweist.
Dass das Paragraphenwerk gekippt werden würde, war selbst für juristische Laien wie diesen Blogger unschwer zu erkennen (und zwar nicht erst, nachdem das Landesverwaltungsgericht es zur Aufhebung empfohlen hatte).
Die 2016 vom niederösterreichischen Landtag beschlossene Norm stand in wesentlichen Aspekten in einem in die Augen springenden Gegensatz zur bisherigen Rechtssprechung des VfGH - insbesonders bei der Deckelung der Geldleistungen für aus mehreren Personen bestehende Asylantenhaushalte bei 1.500 Euro.
Aufgehoben wurde auch die vom Gesetzgeber angeblich angestrebte Wartefrist für den Bezug der vollen Mindestsicherung für all jene, die sich nicht mindestens fünf der vergangenen sechs Jahre in Österreich aufgehalten haben.
Eine solche Regelung führe in einigen Fällen zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung österreichischer Staatsbürger und sei
zudem im Hinblick auf Asylberechtigte (Personen, denen internationaler Schutz bereits zuerkannt wurde) unsachlich” -
und als verfassungswidrig aufzuheben, erklärten die Höchstrichter.
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Wie die Reaktionen aus der VP-Niederösterreich sowie dem Bundeskanzleramt zeigen, hat die ÖVP vor, die Verarsche fortzusetzen, laut APA-Bericht im Einvernehmen mit der FPÖ:
ÖVP und FPÖ verfolgen so wie in Niederösterreich das Ziel, Zuwanderern und Asylberechtigten weniger zu zahlen. Die im Regierungsprogramm stehenden Ziele entsprechen jenen, die der VfGH nun aufhob.”
Bild: Haeferl [CC BY-SA 3.0] via Wikimedia Commons
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