Nach einer Recherche zu den Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen zum österreichischen Präsidenten gibt es für mich nur mehr wenig Zweifel, dass das Kartell Professor Sascha auch mit unlauteren Mitteln geholfen hat – mit oder ohne stillschweigendes Einverständnis durch die FP-Spitze. Eine kurze Analyse der ungültigen Stimmen könnte Gewissheit über das Vorhandensein einer bestimmten Spielart von Wahlmanipulation geben.
Zwar lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, dass es diese verbotene Hilfe war, die VdB siegreich über die Ziellinie getragen hat. – doch: Wenn Stimmenfälschungen in einer solchen Ausgangssituation nicht ausschlaggebend sind, wann dann ? Van der Bellen und Hofer lagen schon vor dieser zweiten Runde Kopf an Kopf.
Eine solche Situation gibt es in der demokratischen Wirklichkeit ziemlich selten – vielleicht zuletzt bei den US-Präsidentenwahlen 2000, als Al Gore mit (vermutlich) unlauteren Mitteln ausgestochen wurde.
Eine heiße Frage ist nun, inwieweit die FPÖ-Spitze selbst Interesse daran hatte, diese Wahl zu gewinnen – hätte sich das doch zu einer Art verfrühtem Höhepunkt entwickeln können.
Bei der Pressekonferenz von Strache und Hofer nach der Entscheidung wirkte keiner der beiden, als würde er mit dem Schicksal hadern.
Ihr wichtigster “Talking point” war jedenfalls, dass eine starke Zweierführung der Partei nun auf den Sieg bei den Nationalratswahlen 2018 hinarbeite und dass bei einem entsprechendem Wahlergebnis HC Strache “von wem auch immer” als Bundeskanzler angelobt werden müsse.
Es ist also fraglich, wie ernst es der FP-Parteispitze mit ihrer angeblichen Absicht ist, eine echte Klärung der Ungereimtheiten durchzuführen.
Der Briefstimmen-Klau
Eine Reihe von Gesprächspartnern und Zusendern hat mich in den vergangenen Tagen überzeugt, dass Manipulationen bis hin zu Stimmenfälschungen schon immer Bestandteil unseres Wahlprozesses waren, nicht nur in burgenländischen Kaffs.
Am leichtesten ist die Briefwahl zu manipulieren. Das wird v.a. durch den Umstand ermöglicht, dass der Empfang einer Wahlkarte durch den Wahlberechtigten nicht dokumentiert und rückverfolgbar ist, was das Sammeln und “Verwerten” einer großen Zahl von Wahlkarten gefahrlos möglich macht.
Das Einschleusen der gehorteten Formulare erfordert zwar eine Unterschriftenfälschung, die nach menschlichem Ermessen aber nicht entdeckt werden kann.
Sofern das eingesandte Kuvert intakt ist, müsste jemand aus dem Wahlvorstand Zweifel an der Echtheit der Unterschrift auf dem Einsende-Kuvert äußern (und begründen) – und so etwas ist höchstens in kleinen Gemeinden am flachen Land realistisch.
Eine der Erzählungen, die ich hörte, klang abenteuerlich, ähnlich wie sich früher Berichte von Hexen-Sabbaten angehört haben müssen.
Es war die Schilderung einer Zusammenkunft von korrupten Mitgliedern einer Briefwahlkommission, die schon vor dem Wahltag Kuverts öffneten und Stimmen aussortierten. Es handelte sich definitiv nicht um einen möglichen Verstoß gegen Formalien, wie sie nun zu Show-Zwecken untersucht werden.
Nach früheren persönlichen Erfahrungen in einem Wahlvorstand hege ich freilich Zweifel, ob es so etwas im vorliegenden Fall geben konnte – sicher nicht gegen den Willen des freiheitlichen Mitglieds in der Wahlkommission.
Die fliegenden Wahlkommissionen und organisierten Wahlkartenbestellungen aus Pflegeheimen sind andere Manipulationsmöglichkeiten, die einen – begrenzten – Beitrag zu einem gewünschten Wahlergebnis leisten können.
Stimmen-Kastration nach Urnenwahl
Die Explosion der ungültigen Stimmen im zweiten Wahlgang um 78 Prozent deutet jedoch darauf hin, dass diesmal ein anderes Fälschungsmuster eine wesentliche Rolle spielte: das “Kastrieren von Hofer-Stimmen” bei der Auszählung im Wahllokal.
Wie in diesem Blog berichtet, hat es am 22. Mai um 67.000 mehr ungültige Stimmen gegeben, als dies auf Basis des ersten Wahlgangs zu erwarten gewesen wäre.
Van der Bellen gewann, wie bekannt, mit einem Vorsprung von 31.000 Stimmen.
Nach der Darstellung eines langjährigen (ehemaligen) Beteiligten an solchen Wahlprozessen muss es relativ einfach gewesen sein, eine Hofer-Stimme zu einer ungültigen zu machen, vor allem, wenn der freiheitliche Beisitzer nicht besonders engagiert oder gar inexistent war. Die Aussage geht folgendermaßen (Auszug):
Ein korrekter Auszähler zählt mit zwei Händen und legt die Stimmzettel auf den jeweiligen Stoß der entsprechenden Kandidaten. Dann nimmt er den Bleistift auf und schreibt das gezählte Ergebnis in die Liste. Ein für Ehrlichkeit und Charakter nicht so zugänglicher Auszähler arbeitet zwar auch mit zwei Händen, hält jedoch in einer Hand (i.d.R. der rechten) permanent den Bleistift parat. Er kann so, von einem evtl. Aufseher unbemerkt, Stimmzettel so verfälschen, daß er auf konkret ausgewählten ein zweites Kreuzl macht.”
Dabei soll der Umstand, dass die Bleistifte, die dem Wahlvorstand zur Verfügung stehen, die gleichen sind, die in der Wahlzelle ausliegen, entscheidend sein:
Die Bleistifte werden vor Wahlen von den ‘Aufsichtsbehörden’ in großen Mengen bestellt und an die Wahllokale verteilt. Warum keine Kugelschreiber ? (…)
Ein mit Kugelschreiber gemachter Schriftzug oder auch ein Schreibsymbol wie ein Kreuzl hinterläßt auf dem Schriftträger (Stimmzettel) charakteristische Merkmale des Schreibers, wie Haltung des Schreibgerätes (schräg, gerade, linke oder rechte Neigung der Schriftzüge, Links- oder Rechtshänder u.a.m. Dies ist bei Urkundenfälschungen von kriminaltechnisch ausgebildeten Schriftsachverständigen (Graphologen) ohne weiteres beweisrelevant festzustellen.
Dieses Merkmal fehlt bei der Verwendung von Bleistiften, da die Mine aufgrund ihrer Eigenschaft kein „fließbares“ Element (Tinte) in sich birgt, sondern nur feste Stoffe aus einem Graphit-Ton- Gemisch.”
Abschließend meint der Informant, der offenkundig nicht aus Österreich stammt, dass schon eine kurze Analyse der Zusammensetzung der Ungültigstimmen erhellen müsse, wie diese zustandegekommen sind, denn bei einem systematischen Betrug
würde bei den ‘ungültigen’ Stimmzetteln sicherlich viel öfter der Kandidat Hofer benachteiligt sein als der ‘gewählte’ van der Bellen.”
Das ist plausibel. Ein Stimmzettel, auf dem z.B. kein Kandidat angekreuzt ist, wo ein dritter, gar nicht kandidierender angeführt ist, oder wo gar eine handschriftliche Bemerkung angebracht wurde, scheidet in Sachen Manipulationsverdacht von vornherein aus.
Sollten die ungültigen Stimmen überwiegend auf diesen Typus zurückgehen, könnte etwas an der These dran sein, dass zahlreiche Wähler im zweiten Wahlgang keinen der beiden Kandidaten wählen wollten und daher bewusst ungültig gewählt haben.
Was ganz anderes wären jedoch ungültige Stimmzettel, die zwei Markierungen aufweisen. Sollte der Anteil solcher Mehrfachnennungen in der Stichwahl explodiert sein, liegt klar auf der Hand, auf welche Weise diese zustandekamen.
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