Die österreichische Regierung hat eine allgemeine Impfpflicht und Verwaltungsstrafen für Nicht-Geimpfte ab 1. Februar angekündigt. Wahrscheinlich geht das im sich überstürzenden Strudel von allgemeineren Ereignissen sowieso unter, aber sollte es doch dazu kommen, sei daran erinnert, dass auch gegen Verwaltungsstrafen Rechtsmittel eingelegt werden können – “sofern man sich das leisten kann”. Um weniger gut gestellten Impf-Gegnern (und Freunden des “Natur-/des Menschenrechts”) zu helfen, sollte man die Schaffung eines Rechtshilfefonds in Erwägung ziehen (obwohl radikalere Elemente womöglich der Meinung sind, dass man das Geld lieber für die Anschaffung von Waffen einsetzen sollte). Dieser Blogger glaubt das nicht. Er würde gern zu einem solchen Fonds beitragen, sieht sich aber außerstande, diesen allein zu finanzieren. Auch Hilfe von pro bono arbeitenden qualifizierten Rechtsanwälten wäre willkommen.
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