Die österreichischen Sozialpartner führen wieder ein Scheingefecht um die “sechste Urlaubswoche” – was den Klienten von Wirtschaftskammer und ÖGB das heimelige Gefühl vermitteln soll, gut vertreten zu werden. In Wirklichkeit geht es um ein Detail des Urlaubsrechts, das regelt, was nach 25 Dienstjahren auch für Arbeitsplatzwechsler gilt. Die Medien, die meist keinen blassen Tau von der Materie haben, vermitteln den Eindruck, als gehe es um die Einführung einer sechsten Urlaubswoche für alle Unselbstständigen. Das ist zwar eine alte Arbeitnehmerforderung, darüber wird aber nicht verhandelt. NB zu den anderen Scheinverhandlungen.
Arbeiterkammerpräsident Rudolf Kaske sagt z.B. in diesem am 20. Mai 2017 erschienenen Volksblatt-Artikel worum es in diesem Verhandlungsstrang wirklich geht (eigene Hervorhebung):
Ein genereller Zwölfstunden-Tag dürfe nicht kommen, auch gehe es um „Verteilung der Arbeit“ und ein leichteres Erreichen der „sechsten Urlaubswoche“ nach 25 Arbeitsjahren, so der AK-Boss.
Seit diesem, meinem Blogeintrag von vor eineinhalb Jahren hat sich praktisch nichts verändert – die legistischen Details sind gleich geblieben (und die 2013 von den Koalitionspartnern ausgemachte Novellierung zu den Vordienstzeiten ist nicht gekommen).
Wer sich die Details antun will, kann sie dort nachlesen.
Faktum ist, dass hier massiv in die Irre geführt ohne dass im buchstäblichen Sinn gelogen wird.
Die Sozialpartner diskutieren in den Verhandlungszimmern, ob und wie künftig möglichst alle, die länger als 25 Jahre unselbstständig beschäftigt waren, einen solchen Urlaubsanspruch geltend machen können – tun in der Öffentlichkeit aber, als ginge es um die generelle Einführung einer sechsten Urlaubswoche.
Dabei wird scheinbar darauf geachtet, keine wörtliche Falschaussage zu treffen, der mit den de facto-Lügen erweckte falsche Eindruck wird aber nicht korrigiert.
Die Journos wiederum können oder wollen die Materie nicht verstehen (Ausnahmen bestätigen die Regel)..
Das ist die wenig bekannte Mechanik fast aller Verhandlungen zwischen den sogenannten Sozialpartnern.
Nachbemerkung, 20.5.2017, 22.15 Uhr: Es ist also nicht schwer zu prophezeien, dass das, was die Öffentlichkeit zu verstehen glaubt, die generelle 6. Urlaubswoche, nicht kommen wird.
Der zwölfstündige Arbeitstag in bestimmten Industriebetrieben wird dagegen sehr wohl kommen – weil er nämlich schon da ist. Das haben die Betriebräte in den von “Auftragsstaus” betroffenen Betrieben schon längst mit ihren Arbeitgebern ausgemacht und der ÖGB hat nicht hingeschaut.
Und was den Mindestlohn angeht, so ist das ein besonderes “Zuckerl”. Der wird auf Geheiß der Regierung eingeführt und die “Sozialpartner” tun dabei so, als hätten sie es sich untereinander ausgeschnapst. Das nennen sie dann Tarifautonomie.(auch in Österreich).
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