Derzeit wird immer wieder versucht, gegen Coronamaßnahmen erfolgende Demonstrationen zu diskreditieren, indem man sie als radikal oder rechtsextrem diffamiert. Das ist schon insofern falsch, als das allenfalls nur für einzelne Demonstrationsteilnehmer und damit in Relation zur Gesamtzahl an Teilnehmern nur für einen verschwindend geringen Anteil an Demonstranten gilt, man aber bei so einer Veranstaltung mit vielen Teilnehmern nie ausschließen kann, daß einzelne Teilnehmer problematisch sind. Von Dr.Dr. Heinz-Dietmar Schimanko
Außerdem sind manche Agitationen vielleicht deplaziert aber nicht rechtsextrem gemeint, so die Verwendung eines sog. “Judensterns”, wie er in der NS-Zeit ab September 1941 als Zwangskennzeichen zur Diskriminierung und Ausgrenzung von jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern (bzw. von Personen, die nach den sog. “Nürnberger Rassegesetzen” von September 1935 als Juden galten) verwendet wurde, in originaler oder abgewandelter Form.
Einzelne Akteure, die sich damit im Zusammenhang mit dem Protest gegen Coronamaßnahmen kennzeichnen, möchten so zum Ausdruck bringen, daß sie sich als Opfer von Coronamaßnahmen fühlen, womit sie als Ungeimpfte diskriminiert werden.
Bei näherer Überlegung ergibt sich, daß auf Grund der schrecklichen Schwere und des immensen Umfangs der NS-Gewaltverbrechen der Vergleich zwischen diesen und diskriminierenden Coronamaßnahmen unterbleiben sollte. Insbesondere, wenn er für NS-Opfer und deren Angehörige schmerzhaft ist.
Allerdings beziehen Gegner von Coronamaßnahmen sich wohl durchwegs auf den Beginn der Entwicklung zu den systematischen NS-Gewaltverbrechen (abgesehen von den zuvor immer wieder erfolgten Übergriffen und dem Novemberprogrom 1938), als jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger massiv diskriminiert und gedemütigt und zu diesem Zweck gekennzeichnet wurden, was noch immer ein Vergleich auf hohem Abstraktionsniveau ist. Gemeinsame Merkmale sind bei diesem Vergleich nur die Ausgrenzung und die Benachteiligung im öffentlichen Leben.
Jedenfalls haben sie offensichtlich nicht den Vorsatz, die NS-Gewaltverbrechen zu verharmlosen, zumal sie sich ja eben nicht direkt auf die NS-Gewaltverbrechen, sondern auf die erste Phase der Entwicklung zu den NS-Gewaltverbrechen und eine deren Begleitmaßnahmen beziehen,
und weil sie sich als Opfer der Coronamaßnahmen sehen und den (wie auch immer zu wertenden) historischen Vergleich zu Opfern anderer staatlicher Maßnahmen ziehen
(ohne zu berücksichtigen, daß die damalige Diskriminierung jüdischer Bürgerinnen und Bürger von Beginn an gravierendere und bedrohliche Ausmaße hatte).
Zur näheren Beurteilung ausschlaggebend ist der Umstand, daß diese Akteure sich nicht mit Tätern, also nicht mit NS-Verbrechern identifizieren, sondern mit deren Opfern.
Daher ist es unsinnig und unredlich, Ihnen kriminelle Handlungen wie NS-Wiederbetätigung zu unterstellen, und bösartig, zu versuchen, damit die sachlich gerechtfertigten Demonstrationen gegen die derzeitigen aktuellen oder potentiellen Coronanaßnahmen jeweils insgesamt in ein schlechtes Licht zu rücken.
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