Die sich schrittweise selbst demaskierende deutsche Corona-Diktatur versucht nun, eine für Samstag angesetzte Demo in Berlin zu verbieten. Den ersten Schritt setzte der Berliner Innen-Senator, der quasi als “Hausherr” die Kundgebung verbot (mit ziemlich fadenscheinigen Begründungen). Das freilich dürfte nur das “Eröffnungs-Gambit” sein. Es steht zu erwarten, dass das Verbot a) vor Gericht nicht hält und b) dass dessenungeachtet Zehn- oder gar Hunderttausende anreisen werden. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Bundesregierung unter Berufung auf vom Bundestag erteilte Corona-Sondervollmachten eine Ausgangssperre ausrufen wird, um die Aushebelung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit zu legitimieren
Die Begründung des Berliner SPD-Politikers Geisel läuft einerseits darauf hinaus, dass es sich
- um Rechtsextreme, Corona-Leugner, sich selbst verwirklichende Verschwörungstheoretiker etc. handle,
- die andererseits die Allgemeinheit gesundheitlich gefährdeten.
Das ist u.a. deswegen unsinnig als
- die deutsche Bundeshauptstadt ihr genehme Massenkundgebungen (“Black Lives Matter”) in epidemiologisch noch unübersichtlicherer Lage erlaubt und
- eine (“sicherheitspolizeilich” abgebrochene) frühere Kundgebung der Veranstalter von übermorgen am 1. August kaum zu Neuinfektionen geführt hat.
Es ist ziemlich offensichtlich, dass die aktuelle Pseudo-Seuche auf einem von nationalen Bürokratien und WHO unterstützten Statistik- bzw. Meldeschwindel beruht,
- in dem schätzungsweise mehr als 90 Prozent der berichteten Corona-Toten nicht an den Folgen dieses Virus verstorben sind
- und wo (“nicht-lokal”) keine erhöhten Sterblichkeitszahlen berichtet werden.
Die schwierige Frage ist nun: Wozu ist das hier zur Schau gestellte polizeistaatliche Vorgehen wirklich gut?
Dem Beobachter von außen jedenfalls scheinen die Bedingungen zur Ausübung des in Artikel 20 Abs.4 GG dargelegten Widerstandsrechts zunehmend gegeben.
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