Im Internet erhitzt das (authentische) Klassenfoto einer schweizer Klasse die Gemüter, auf dem 19 Schüler im Alter von 13 Jahren zu sehen sind, von denen 17 direkt oder indirekt aus Afrika, dem Nahen Osten oder Indien stammen. Angebliche Leser-Reporter und echte Mainstream-Journos machen in Empörung. Über die augenfällig werdende “Umvolkung” auch in der Schweiz scheint sich niemand zu empören – außer “Rechtsextremen”.
Das stimmt natürlich nicht ganz - das Thema schlug derart hohe Wellen, dass die größte Zeitung des Landes sich gezwungen sah aufzuspringen:
Rechtsextreme stellen Zürcher Schüler bloß”,
titelte 20 Minuten (was für sich selbst genommen eine Art journalistische Leistung darstellt, die den Prix Tartuffe verdiente, gäbe es diesen noch).
Was war der Sachverhalt?
Die Fotos von den Schülern einer Zürcher ersten Sekundarstufe wurden auf Facebook gepostet, u.a. durch den Funktionär einer (von linken Aktivisten) als “rechtsextrem” eingestuften Partei.
Unter den von einem Foto-Profi produzierten Porträtaufnahmen stehen, wie in diesem Genre üblich, Vor- und Zuname.
Ein Sprecher der Stadt Zürich drohte dem rechtsextremistischen Buschauffeur daraufhin mit einer Klage nach dem Medienrecht und forderte ihn auf, das Posting binnen 24 Stunden zu entfernen, was mit der “Privatsphäre” und dem gesetzlich garantierten “Persönlichkeitsschutz” der Abgebildeten begründet wurde.
Der Bedrohte lenkte ein und entfernte seinen Eintrag (in dem übrigens kein einziges böses Wort über die Abgebildeten verloren wurde).
Öffentliches Interesse vs. Persönlichkeitsschutz
Was immer das Motiv für den Rückzieher gewesen sein mag – es war
- weder ersichtlich, wodurch die Privatsphäre verletzt worden wäre,
- noch lässt sich ernsthaft behaupten, es bestünde kein öffentliches Interesse an dem “Dokument”.
Natürlich besteht hier öffentliches Interesse, und zwar ein ungleich stärkeres als z.B. am Aussehen eines Unfall- oder Selbstmordopfers (“Paradefälle”, bei denen speziell Boulevard-Zeitungen immer wieder eine unrühmliche Rolle spielen).
Natürlich ist es ein relevantes Faktum, wenn in gewissen städtischen Gebieten Schulklassen zu 90 Prozent aus Abkömmlingen von Migranten bestehen – ebenso wie z.B. ein Bescheid über die Zuerkennung von 7.300 Euro Sozialleistungen an eine kinderreiche Asylanten-Familien relevant ist.
Hie wie da wäre eigentlich eine gerichtliche Abwägung von Rechtsgütern geboten: des individuellen “Rechts auf das eigene Abbild” bzw. auf Datenschutz gegenüber dem Recht des Kollektivs, über die Langzeit-Folgen bestimmter, vorgeblich alternativloser Politiken informiert zu werden.
Unproblematisch ist weder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten noch eine der Informationsfreiheit.
Interessant nur, dass in eigener Sache engagierte langjährige “Verteidiger der Pressefreiheit” plötzlich Nazis am Werk sehen, wenn in sogenannten sozialen Medien Sachverhalte thematisiert werden, die man selbst lieber mit Schweigen übergeht;
wenn es Berichte gibt, die man schon deswegen nicht als fake news bezeichnen kann, weil in ihnen möglicherweise individuelle Schutzrechte verletzt wurden.
Nachbemerkung, 20.2. 2018, 0.45 Uhr: Der Autor dieser Zeilen, ein Österreicher, gibt zu Protokoll, dass der im Schweizer “Klassenfoto” quasi zusammengefasste Stand der Dinge im östlichen Nachbarland der Eidgenossenschaft ganz ähnlich ist. Und er gibt zu, durch eigene falsche Lebensentscheidungen das zugrunde liegende Problem mit verursacht zu haben.
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