Wir wissen nicht, was im umgekehrten Bermudadreieck der österreichischen Bundespräsidentenwahlen, wo Stimmen aufgetaucht (statt verschwunden) sind, genau stattgefunden hat – die Ungereimtheiten sind aber dermaßen, dass die vernünftigste Erklärung in einer zentralen Manipulation besteht (neben “Überzeugungstätern” auf Sprengelebene). Die Frage ist, warum Bezirke aus wenigstens drei Bundesländern am Montag (zum zweiten Mal) gemeldet haben, obwohl sie sofort agieren und bereits am Abend des Vortags ausreichend informiert sein mussten.
Wie bereits hier thematisiert, waren die Bezirksbehörden noch am Wahltag, auf jeden Fall sofort, verpflichtet dem Bundesland die Zahl der eingegangenen Briefwahlstimmen zu melden. Das konnte/musste auf zwei Mal passieren. Das erste Mal nach Wahlschluss (überwiegend um 17 Uhr). Zu diesem Zeitpunkt mussten die postalisch eingelangten sowie die untertags in der “Zentrale” des Wahlbezirks abgegebenen Wahlkarten gemeldet werden.
In den folgenden Stunden gingen die am Wahltag abgegebenen Karten aus den Wahllokalen der Gemeinden bzw. den Sprengeln des Bezirks ein und diese Zahl musste gemäß §88 (2) NRWO sofort nachgemeldet werden.
Diese beiden Meldungen sind sozusagen brutto-brutto. Sie beinhalten auch nichtige Voten.
Eine Aussonderung der Nichtigen wäre ein absolutes no go, weil erst die Bezirkswahlbehörde am Folgetag feststellen darf, welche Karte nichtig ist. Laut NRWO musste auch gemeldet werden, wenn unter der geöffneten Lasche ganz offensichtlich keine eidesstattliche Erklärung war und das Kuvert daher nichtig sein musste.
Diese Meldungen wurden flächendeckend und ganz selbstverständlich auch gemacht, wie die am Sonntag um ungefähr 20 Uhr übermittelten Ergebnisse der Landeswahlbehörden zeigen (implizieren). Es ist ziemlich klar, dass der Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, am 22. Mai gegen 22 Uhr im Fernsehen das kumulierte Ergebnis der Landesmeldungen erwähnte.
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Die Nachmeldungen waren auch nach einem anstrengenden Wahltag kein besonderer Kraftakt, weil sie keinen großen Aufwand erforderten. Man musste nichts sortieren, ausscheiden und niederschreiben wie einen Tag später.
Man musste die Kuverts nur in’s Amtshaus bringen, oder wo sich das Headquarter des jeweiligen Wahlbezirks halt befunden hat. Sobald alle Kuverts aus den Wahllokalen eingelangt waren, musste die Bezirkswahlbehörde dem Land melden (telefonisch oder elektronisch, nicht per reitendem Boten).
Nun haben wir in Österreich keine Wahlbezirke, wie es sie (vielleicht) in Sibirien oder in der Wüste Gobi gibt. Nach menschlichem Ermessen kann es nicht länger als, sagen wir: eine Stunde dauern, bis das Material aus dem entferntesten Wahllokal in der Bezirkszentrale eingelangt ist.
In Wien liegt alles speziell nah beinander, zum Beispiel im vierten Bezirk. Dort beträgt z.B. die Luftlinie zwischen dem entferntesten Wahllokal am Wiedener Gürtel und dem Amtshaus in der unteren Favoritner Straße gerade einmal einen Kilometer. Selbst unter Zuhilfenahme eines Rolators würde es keine Stunde dauern, um die Wahlkarten zu Fuß ins Amtshaus zu bringen.
Es stellt sich daher die Frage, waum Bezirke in Wien, der Steiermark und Tirol erst am nächsten Tag (vor Beginn der Auszählung) nachgemeldet haben, ungefähr 110.000 Stimmen.
Nun gibt es, zugegeben, kein Gesetz, das das ausschließen würde und auch der hier erhältliche Wahlkalender des Innenministeriums deutet darauf hin, dass diese rechtliche Möglichkeit besteht.
Ich kann halt nur so schwer glauben, dass eine solche Nachmeldung gleichbedeutend mit “auf die schnellste Art bekannt(zu)geben (Sofortmeldung)” sein soll.
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