Asyl in Österreich: Die miesen Polit-Tricks um die Mindestsicherung

512px-Josef_Pühringer_(DFdB)
Landes-Rosstäuscher Pühringer

Freunde der Migration pflegen aufzuschreien,wenn Politicos ehemaliger Volksparteien Asylgesetze verschärfen und/oder Leistungen zu kürzen scheinen. Das ist nur selten sachlich zu begründen, denn die SPÖVP tut weder das eine noch das andere. Speziell hiesige Christdemokraten wollen sich bei ihrer “politischen Basis” nur einweimperln, während sie nicht-öffentlich eine ganz andere Agenda verfolgen..Das Beispiel Mindestsicherung.

Kritiker auf der Linken nennen einen solchen Kurs (auch) bei den Ex-Staatsparteien populistisch, – wo doch “heuchlerisch” oder “doppel- und dreifachbödig” die passenderen Ausdrücke wären.

Populistisch im Sinn von: opportunistisch und rücksichtslos auf unreflektierte Wünsche der politischen Basis eingehend ist gemeint, und das kann sich höchstens auf eine erste Anmutung dieser Politik beziehen.

Denn das rotschwarze Gesindel tut nicht, wofür es (auch) gewählt wurde und was real nottäte.

Das beste bundespolitische Beispiel für diese These ist die Novellierung der österreichischen Asylparagraphen vor einem Jahr.

Dies hatte das angeblich “schärfste Asylgesetz Europas” zur Folge – ein legistischer Akt, bei dessen Debatte Flugblätter von der Galerie des Plenarssaals regneten, geworfen von jungen Leuten, die sich in der Pose der Geschwister Scholl gefallen.

Von der Warte dieser Poseure nimmt sich Vieles als grausam aus-  und tatsächlich ist es mit dieser Novelle zu einer Einschränkung des Asylrechts gekommen.

Allerdings zu keiner wesentlichen.

Der Gesetzgeber schränkte den Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten ein, einer Gruppe, zu der weniger als ein Fünftel der hierzulande anerkannten Asylanten gehören.

Als Beleg eine kleine Tabelle zu den im vergangenen Jahr in Wien gefällten positiven Asyl-Entscheidungen erster Instanz, und womit das BFA diese begründet hat. Die Quelle ist Eurostat:

Vier Fünftel Konventionsflüchtlinge (2016)
pos. Entscheidungen, gesamt 30370 100%
davon Genfer Konvention 24685 81,3%
andere Begründungen 5.685 18,7%

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass vier Fünftel der (neuen) Asylberechtigten auch weiter problemlos ihre Ehefrauen und Kinder nachholen könnem (in den vorangegangenen Jahren haben sich die Begründungen nur geringfügig von 2016 unterschieden).

Ein anderer Darstellungstrick betraf das von den kontrollierten Medien vor sich her posaunte “Asyl auf Zeit”.

So ein Vorhaben konnte nur kaltherzig, unchristlich, ja unmenschlich sein, waren sich Journos, Jusos & Caritas einig.

Dem Publikum wird noch bis heute vorgegaukelt, dass Asylanten nun alle drei Jahre ihren Berechtigten-Status verlängern müssten (was jedes Mal eine unsichere Geschichte wäre).

Auch das ist ein Schmarren.

Die medial so gehypte Befristung (die womöglich ohnedies in Straßburg angefochten wird) gilt nämlich nur für eine Dreijahres-Periode. Danach besteht ein Gesetzesanspruch auf unbefristete Verlängerung (§ 3, Abs.4).

absatz_4

Auch das wird freilich ein eher seltener Fall sein, der für ca.drei Viertel der Asylberechtigten nicht zutrifft.

Praktisch werden nur wenige Asylanten drei Jahre lang auf seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung warten müssen, denn eine deutliche Mehrheit der anerkannten Asylanten kommt aus Ländern, die in die neue Pflicht der jährlichen BFA-Analyse fallen (zwei Drittel der Asyylwerber kommen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak).

Das Gesetz verpflichtet das Bundesamt für Fremdenwesen, einmal im Jahr amtlich festzustellen, ob sich die Lage in den wichtigsten Herkunftsstaaten dauerhaft und wesentlich verbessert hat – womit eine Rückkehr/”Abschiebung” eimgeleitet werden könnte (u.a. Asylgesetz, §3, Abs. 4a).

Wird dies verneint (wie wenigstens für heuer zu erwarten), hat der Flüchtling automatisch einen gesetzlichen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.

Hier ein Screenshot aus dem Bericht des Innenausschusses, der das Thema gut zusammenfasst (eigene Hervorhebungen).

Bericht_Innenausschuss_Asyl***

Doch genug der bundespolitischen Vorrede.

Aktueller Anlass dieses Postings ist ja etwas Regionales, das 2016 beschlossene oberösterreichische “Landesgesetz zur Kürzung der Mindestsicherung für Flüchtlinge”, siehe dazu zum Beispiel hier.

2011_Manfred_Haimbuchner_(cropped)
Vize-Rosstäuscher Haimbuchner

Zum Thema hat sich soeben auch das Landesverwaltungsgericht in Linz geäußert und befunden, dass die Schlechterstellung von einem Fünftel der Asylanten rechtlich unbedenklich sei: Die Kürzung für subsidiär Schutzberechtigte sei nicht EU-widrig, wie z.B.die Nachrichten schreiben.

Ob die Kürzung der Mindestsicherung auch für befristete Asylberechtigte mit dem Gesetz in Einklang zu bringen ist, wurde nicht vom LVG behandelt.

Womit wir schon bei den bei den im April 2016 in Wien geschaffenen befristet Asylberechtigten gelandet wären, die große Masse der Anspruchsberechtigten, die nach etwa einem Jahr ja gar nicht nicht mehr befristet sein wird, großteils wenigstens.

Auf genau diese Gruppe zielt aber das grausame oberösterreichische Landesgesetz, wenn es die Asylanten-Gruppen definiert, denen Pühringer & Co. angeblich Sozialknete wegnehmen wollen, nämlich:

Asylberechtigte mit befristetem Aufenthaltsrecht und subsidiär Schutzberechtigte (…), wobei der Anspruch auf die Gewährung von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung mit der Höhe der Leistungen aus der vorübergehenden Grundversorgung begrenzt ist”

So gut gezielt und so weit danebengeschossen !

Das könnte ein der Schnelligkeit geschuldetes Versehen der Oberösterreicher sein – das ist aber ziemlich unwahrscheinlich, denn: zwischen dem Beschluss im Nationalrat und dem Landesgesetz liegen mehr als zwei Monate und die oberösterreichische Landesregierung hat jede Menge hochkarätige Juristen zur Hand, die den lieben langen Tag nichts anderes tun als Gesetzestexte lesen.

Genauso wenig glaubwürdig ist, dass Pühringer & Haimbuchner nicht wussten, was da beschlossen wurde. Natürlich wussten sie genau, dass sich das Land bei den Ausgaben zur Mindestsicherung kaum etwas würde ersparen können.

Aber sie sind eben im Geschäft der Wähler-Steuerzahler-Verarsche.

Bild: Dein Freund der Baum und Cicero39 via Wiki Commons, [CC BY-SA 3.0],

NB, 1.4.2017, 8.30 Uhr: OK, ein oder zwei Jahre werden sich die Oberösterreicher ein bisschen etwas sparen – oder wenigstens den enormen Auftrieb dieses Kostenblocks dämpfen können.

Das war’s dann aber auch. Bleibt nur mehr die Hoffnung auf das rot-grüne Wien.  :mrgreen:    

Unabhängiger Journalist

Comments are closed, but trackbacks and pingbacks are open.