Empörungs-Schaukel um G. Floyd

Im US-Bundesstaat Minnesota ist ein weißer Polizist in erster Instanz zu 22,5 Jahren Gefängnis verurteilt worden - in Zusammenhang mit einem weit publizierten, offenkundig unnötig brutalen “Zugriff mit Todesfolge” vor einem Jahr. Der Fall dient sowohl dem afroamerikanisch-demokratischen als auch dem weiß-republikanischen “Lager” als Schlachtruf und ist angetan, seit langem unter der Oberfläche brodelnde Spannungen zuzuspitzen (und womöglich zum Ausbruch zu bringen). Er ist Wasser auf die Mühlen von Bürgerkriegs-Proponenten beider Seiten, per se aber nicht geeignet, verallgemeinernde Thesen zu untermauern (“Polizei-Rassismus” vs. “weißer Sündenbock”).

Weder das Opfer, George Floyd, noch der Täter, Derek Chauvin, verdienen Denkmäler – weder physische noch virtuelle.

Im Lauf des Prozesses konnte zwar nicht zweifelsfrei bewiesen werden, dass sie sich “von vorher gekannt haben”, aber die beiden bewegten sich im selben sozusagen halbseidenen Milieu (Chavin natürlich in seiner “Freizeit”).

Soweit das von Mitteleuropa aus möglich ist, ist dieser Blogger zu folgender “Einschätzung des Einzelfalls” gekommen:

Die Cops verhafteten einen notorisch Bekannten, der zuvor mit einem falschen Dollar-Schein bezahlt hatte und zum Zeitpunkt der Verhaftung mit einer synthetischen Droge vollgepumpt war.

Bei dieser setzte Chauvin (von hinten) seinen Fuß auf den Nacken von Floyd, was

  • nicht der Dienstvorschrift entspricht,
  • was aber eine verbreitete Praxis sein dürfte (die Videoaufnahmen lassen freilich nicht erkennen, dass ein solches brutales Vorgehen nötig war, den bereits am Boden Liegenden “gefügig zu machen”).

Dabei erlitt Floyd einen Herzinfarkt, an dem er starb. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Infarkt wesentlich auf den “Zugriff” zurückzuführen war,

nachdem Chauvins Verteidiger zuvor nicht in der Lage gewesen waren, diese Version zu erschüttern.

Eine Jury sprach Chauvin Ende April in drei Anklagepunkten schuldig

(wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass speziell seine Verurteilung für 2nd degree murder durch die Instanzen halten wird – zu den anderen “counts” habe ich keine Meinung).

Es wird in den nicht oder kaum mehr publizierten Berufungsverhandlungen wohl auf manslaughter hinauslaufen.

Davon unabhängig könnte es sein, dass die “politische Verwertung” des Falls weiter andauert und von div. Empörungs-Popos dafür verwendet wird, die Stimmung “ihrer jeweiligen Klientel” aufzuschaukeln.

Für sich selbst genommen rechtfertigt der Casus aber

  • weder “Aufruhr und Plünderungen” in den Innenstädten,
  • noch “Straffreiheit für Polizisten bei der Durchsetzung des Gesetzes”.

Unabhängiger Journalist

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