Zwei verschiedene Reports? Zum Terrorismus-Bericht v. Europol ’19

Das Video eines Europaabgeordneten der AfD wirft Fragen zu den politischen Systemen der Union sowie zur Hofberichterstattung der Mainstream-Journaille auf. Der Bericht, den MEP Nicolaus Fest unter strengsten Auflagen gelesen haben will, unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Europol-Text, der vor einem Dreivierteljahr veröffentlicht wurde. Gemeinsam ist aber “beiden Versionen”, dass es in Europa praktisch keinen Rechtsterrorismu gibt.

Das Thema des Videos “über dem Falz” hat beispielsweise hier, im Fassadenkratzer Niederschlag gefunden und der Gastgeber dieses Blogs, Herbert Ludwig, schließt sich weitgehend dem AfD-MEP an.

Interessanterweise sind weder Ludwig noch ein auf Fassadenkratzer postender Widerspruchsgeist (bisher) der Schlüsselfrage auf den Grund gegangen, ob der Report, von dem Fest erzählt, auch wirklich jener ist, den Europol am 27. Juni 2019 veröffentlicht hat.

Einiges spricht dafür – anderes aber dagegen, beispielsweise dass das Europäische Parlament die Abgeordneten daran hindert den Bericht zu vervielfältigen, Fotos oder auch nur Notizen davon zu machen.

Derlei wäre, wären die beiden Berichte identisch, absolut sinnlos. Solchen Unsinn kann wohl nicht einmal Brüssel bzw. Strassburg ausbrüten.

Völlig anders wäre dagegen die Sachlage, wenn es sich um zwei Versionen ein und deselben Assessments handelte

- eine “politisch opportunere”, die vor neun Monaten veröffentlicht wurde und eine “echte”, der aktuellen deutschen Regierung weniger genehme Version, die die EU-Abgeordneten einsehen, aus nahe liegenden Gründen aber nicht dokumentieren dürfen.

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Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Fest schwindelt, dass er Gelesenes ausschmückt oder dass ihm sein Gedächtnis einen Streich spielt. Schließlich wird seiner Partei von der politischen Konkurrenz alles Mögliche in die Schuhe geschoben, gerade in letzter Zeit. Er hätte also ein Motiv.

Eins ist jedenfalls klar: Es bestehen zwischen den (möglichen) zwei Versionen Ähnlichkeiten, aber auch deutliche Unterschiede.

  • Eine frappierende Ähnlichkeit ist jedenfalls, dass der Mitte des Vorjahres veröffentlichte Europol-Bericht nur einen Fall von “rechtem Terrorismus” auflistet (in Italien), von insgesamt 129 Fällen im Jahr 2018. 83 Kasus werden als “ethnonationalistisch” bzw. “separatistisch” klassifiziert (Nordirland, Baskenland), 24 als “jihadistisch” und 19 als “linksgerichtet”. Diese Zahlen sprechen nun tatsächlich Bände, obwohl sich der Autor des Kapitels über den “right wing terrorism” alle erdenkliche Mühe gibt, die magere Fallzahl mit farbigen Erzählungen über den Neonazismus z.B. in Deutschland aufzupeppen. Der executive summary, den offensichtlich wer anderer verfasst hat, konzentriert sich auf den jihadistischen Terrorismus und stuft den linken und rechten Terror als gering(fügig) und in nur wenigen Ländern verbreitet ein.
  • Durch den im Mai 2019 veröffentlichten Europol-Report nicht gedeckt sind die Aussagen Fests zum Thema Linksterrorismus und dessen Verbindungen in nationale Regierungen. Auch “Separatismus” und “Ethnonationalismus” erwähnt Fest nicht. Hier stellt sich die Frage, ob der Politiker (natürlich interessensgeleitet) halluziniert, oder ob er einen anderen Text gelesen hat.
  • Eins ist aber unübersehbar: Selbst wenn Fest gelogen hat (und die beiden Texte nur ein einziger Text sind), liegt der AfD-Politiker mit der Feststellung richtig, dass es laut Europol 2018 praktisch keinen Rechtsterrorismus gegeben hat. Die Mainstream-Schmieranten haben diese Botschaft ihren Lesern und Sehern vorenthalten (soweit das heute mit Google noch zu überblicken ist).

Unabhängiger Journalist

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