D: “Seuchen-Diktatur”, aber streng nach dem Legalitätsprinzip! Zitat

“Also weil die epidemische (Lage) nicht mehr besteht, sind sie verpflichtet die Maßnahmen aufzuheben und dem will das Gesetz entgegen wirken (…) Also für mich heißt das eindeutig: Die Epidemie ist vorbei, aber wir wollen die Maßnahmen aufrecht erhalten. Unglaublich.”  Unfassbar: Epidemie offiziell vorbei – Bundestag soll trotzdem Maßnahmen verlängern, Oliver Janich,YT, 17.6.2020

Aus der Begründung des Entwurfs:

Lösung

Der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG, nach dem Rechtsverordnungen, die auf Grund des § 5 Absatz 2 oder § 5a Absatz 2 erlassen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft tre-ten, und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1, nach dem Anordnungen, die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG getroffen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epi-demischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben gelten, werden befristet bis zum 30. September 2020 aufgehoben. Die aufgrund § 5 Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 IfSG erlassenen Rechtsverordnungen und getroffenen Anordnungen bleiben bis dahin in Kraft, wenn sie nicht vorher vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben werden.”

Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz)

Unabhängiger Journalist

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