“Also weil die epidemische (Lage) nicht mehr besteht, sind sie verpflichtet die Maßnahmen aufzuheben und dem will das Gesetz entgegen wirken (…) Also für mich heißt das eindeutig: Die Epidemie ist vorbei, aber wir wollen die Maßnahmen aufrecht erhalten. Unglaublich.” Unfassbar: Epidemie offiziell vorbei – Bundestag soll trotzdem Maßnahmen verlängern, Oliver Janich,YT, 17.6.2020
Aus der Begründung des Entwurfs:
Lösung
Der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG, nach dem Rechtsverordnungen, die auf Grund des § 5 Absatz 2 oder § 5a Absatz 2 erlassen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft tre-ten, und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1, nach dem Anordnungen, die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG getroffen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epi-demischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben gelten, werden befristet bis zum 30. September 2020 aufgehoben. Die aufgrund § 5 Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 IfSG erlassenen Rechtsverordnungen und getroffenen Anordnungen bleiben bis dahin in Kraft, wenn sie nicht vorher vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben werden.”
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