Der Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz ist seit längerem entzaubert. Er ist ein Blender. „Geben Sie mir eine Chance“, lautete seine Bitte an die Nationalratsabgeordneten, womit er sich harmlos und bescheiden gab. Tatsächlich aber hat er es faustdick hinter den Ohren.Von Dr.Dr. Heinz-Dietmar Schimanko
Für die FPÖ erwies er sich als schäbiger Koalitionspartner, gerade am 17. Mai 2019, als es galt, sich nicht von einzelnen kurzen Ausschnitten aus einem bei einer hinterhältigen Falle angefertigten Video täuschen zu lassen, sondern keine Veränderung der Regierungsmannschaft vorzunehmen, bevor nicht das gesamte Video und die Hintergründe dessen Entstehung bekannt sind – wenigstens um die Stabilität des Staatswesens zu wahren.
Er tat das Gegenteil. Aus machtpolitischem Kalkül nahm er als Bundeskanzler eine Staatskrise in Kauf, insbesondere indem er in dieser Situation für seine Partei, die ÖVP den Posten des Innenministers forderte, um die Position seiner Partei zum Nachteil deren Koalitionspartners zu stärken. Letztlich tauschte er ihn gegen einen für seine Partei bequemeren Koalitionspartner, die Grünen aus.
In Hinterhältigkeit war Kurz bereits geübt, hatte er doch zuvor erfolgreich gegen seinen Vorgänger als ÖVP-Parteiobmann, Reinhold Mitterlehner intrigiert
Unaufrichtigkeit, autoritäre Tendenzen und Verfassungsbrüche
In der Coronapandemie täuschte er die Bevölkerung, indem er und seine Ministerinnen und Minister behaupteten, daß mit den Covid-19-Maßnahmenverordnungen mehr verboten sei, als damit tatsächlich verboten war.
Dabei wurde auch der Polizeiapparat als willfähriger Vollstrecker von rechtswidrigen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegen die Bevölkerung mißbraucht. Ich selbst bin Zeitzeuge, weil ich als Rechtsanwalt für einige Mandantinnen und Mandanten gegen dieses willkürliche Staatshandeln eingeschritten bin, dank einer funktionierenden Verwaltungsgerichtsbarkeit durchwegs erfolgreich.
Ein Großteil der Covid-19-Maßnahmenverordnungen wurde vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. Schuldbewußtsein zeigte Kurz nicht. Nein, er brachte vielmehr seine autoritäre Haltung und seine Mißachtung des Rechtsstaats zum Ausdruck, indem er meinte, daß jetzt die Verordnungen gelten, und daß es zu spät sein werde, wenn der Verfassungsgerichtshof darüber entscheidet.
Die Mainstreammedien verbreiteten die seiner Regierung genehme Meinung, obwohl diese weitgehend falsch war, sowohl hinsichtlich des Gefahrenpotentials des Virus, als auch hinsichtlich der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen. Statt eines sinnvollen Focus auf den Schutz von Risikogruppen, Personen mit Vorerkrankungen oder betagten Personen,
wurden rigorose Maßnahmen gegen die Gesamtbevölkerung erlassen, die enorm schädliche Auswirkungen für das gesellschaftliche Zusammenleben, die Inkulturisation und die Schulbildung der Kinder und für das Wirtschaftsleben hatten.
Diskriminierung und Meinungsdiktatur
Das Ganze gipfelte in der Diskriminierung ungeimpfter Bürgerinnen und Bürger durch den Lockdown für Ungeimpfte im Winter 2021/2022 und im Schüren von Haß gegen Ungeimpfte im Gesellschaftsleben und im Arbeitsleben,
obwohl bereits seit dem Beginn der Impfaktionen Anfang 2021 klar war, daß Geimpfte wie Ungeimpfte gleichermaßen Überträger von Covid-19-Viren sein können, eine Covid-19-Impfung also keinen Fremdschutz bewirkt, und es vor allem Personen der Risikogruppen sind, die bei einer Covid-19-Infektion eine Behandlung auf einer Intensivstation benötigen.
Außerdem bestanden berechtigte Bedenken gegen die Covid-19-Impfstoffe, weil sie unterentwickelt sind und zum Teil mit der gefährlichen MRNA-Technologie operieren und zum Teil auch gentechnisch verändernd sind und daher ein hohes Risikopotential haben, was mittlerweile vermehrt durch Studien bestätigt wird.
Weiters haben sie oft starke Nebenwirkungen und sind keine Impfung im herkömmlichen Sinn, sondern eher eine Dauermedikation, weil sie nur eine sehr begrenzte Wirkungsdauer von rund sechs Monaten haben.
Demgegenüber besteht kein nennenswerter Vorteil einer solchen Impfung für gesunde Personen bis zu einem Alter von 70 Jahren. Wie bereits im Sommer 2020 durch Studien bekannt war, betrug das Risiko, daß sich eine Coronainfektion schwer oder mit Dauerfolgen auswirkt, bei gesunden Personen bis zu einem Alter von 25 Jahren 1:50.000 und bis zu einem Alter von 70 Jahren weniger als 0,4 %.
Das hinderte die Regierung Kurz freilich nicht, eine großangelegte Impfpropaganda durchzuführen, in der wider besseres Wissen suggeriert wurde, daß die Covid-19–Impfung eine Übertragung des Coronavirus verhindere.
Besonders unanständig war, daß diese Propaganda auf die Impfung von gesunden Kindern abzielte, obwohl bei ihnen eine besonders geringe Gefährdung durch Covid-19 einer erhöhten Gefahr von Schäden durch die von Schäden durch die Covid-19-Impfung gegenübersteht.
Menschen, die berechtigte sachliche Kritik an den Covid-19-Maßnahmen der Regierung äußerten und dabei wahrheitsgemäß Einwände mitteilten, wurden von der Regierung in gelebter Meinungsdiktatur diffamiert und diskreditiert.
Hausdurchsuchung im Bundeskanzleramt
Nachdem am 06. Oktober 2021 im Bundeskanzleramt und in einigen Büros des Finanzministeriums Hausdurchsuchungen durchgeführt worden waren, trat Kurz am 09. Oktober 2021 vom Amt des Bundeskanzlers zurück.
Etwa 24 Stunden zuvor hatte er noch auf seiner Position als Regierungschef beharrt. Zunächst versteckte er sich als Abgeordneter zum Nationalrat hinter der parlamentarischen Immunität, bis für ihn die Wahrscheinlichkeit einer Auslieferung durch den Nationalrat an die Strafverfolgungsbehörden immer größer wurde.
Am 02. Dezember 2021 trat er als Nationalratsabgeordneter zurück und am darauffolgenden Tag als ÖVP-Parteiobmann. Kurze Zeit später setzte er sich in die USA ab.
Sein Nachfolger und seine verbliebenen Ministerinnen und Minister setzten die üble Hetze gegen Ungeimpfte fort und veranlaßten sogar ein Covid-19-Impfpflichtgesetz mit indirektem Impfzwang.
Als 25 bis 30% Prozent der Bevölkerung auf verschiedenen Ebenen Widerstand zeigten, die FPÖ standhaft als parlamentarische Opposition gegen die Regierung wirkte und die gegen die Coronamaßnehmen gegründete Partei MFG Wahlerfolge erzielte und einzelne ÖVP-Landeshauptleute Wahlverluste befürchteten, ließ die Regierung dann doch vom Impfzwang ab.
Die faschistoiden Regierungstendenzen kamen auch in Polizeieinsätzen bei Demonstrationen gegen Covid-19-Maßnahmen zum Vorschein.
Wie mir aus verschiedenen verläßlichen Quellen bekannt, wurden Demonstrantinnen und Demonstranten mehrfach schikaniert. Sie wurden oft von der Polizei mehr als eine Stunde lang gehindert, sich weiterzubewegen, und mußten daher bei niedrigen Temperaturen im Stehen ausharren.
Manchmal marschierten einzelne Polizeieinheiten (Rothelme) in den Demonstrationszug, so daß die Demonstrationsteilnehmer eingeengt wurden und die Mindestabstände nicht mehr einhalten konnten, worauf gegen einzelne von Ihnen Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt wurden.
Vereinzelt wurden Demonstrantinnen und Demonstranten auch eingekesselt und waren mit Polizeigewalt konfrontiert.
Damit erfolgten weitere gravierende Grundrechtsverletzungen neben den massiven Freiheitsentziehungen.
Die Inszenierungen, mit denen Sebastian Kurz von seinen Mitstreitern in Szene gesetzt wurde, zeigten auf, wie weit der Realzustand der Demokratie von der Idealvorstellung von Demokratie divergiert.
Dies besonders deshalb, weil die Mehrzahl der Wählerinnen und Wähler zu oberflächlich und unkritisch sind und sich allzu leicht manipulieren lassen.
Ganz dreist war der Auftritt von Kurz am 15. Juni 2019 bei einer Massenveranstaltung in der Wiener Stadthalle, als dort ein öffentliches Gebet für ihn erfolgte, bei dem er allen Ernstes als von Gott gesendeter Heilsbringer gepriesen wurde.
Vom Prediger Ben Fitzgerald wurde Kurz als jemand präsentiert, der gleich Jesus von Gott mit besonderer Weisheit ausgestattet und von Gott gesandt ist, um uns zu führen. Obwohl Parteiobmann der christlichsozialen ÖVP schreckte Kurz nicht davor zurück, die Religion für seine profanen politischen
Zwecke zu instrumentalisieren.
Dabei war er natürlich nicht konsequent genug. Denn wenn er meint, so jemand wie Jesus zu sein, dann müßte er sich auch zeitgerecht ans Kreuz nageln lassen (natürlich nur metaphorisch gesprochen, was denn sonst !). Aber das erledigt jetzt möglicherweise die Strafjustiz.
Hausdurchsuchungen bei Medienunternehmen
Für Kurz wird zusehends seine besondere Geschäftstüchtigkeit zum Problem. Auf Grund eigener Einblicke in den CASAG-Ermittlungsakt kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß er während seiner Amtszeit das Kanzleramt zum Teil in ein Maklerbüro umfunktioniert hat.
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKSTA) verlautbarte in ihrer Pressemitteilung vom 30. März 2023 Folgendes zu den aktuellen Ermittlungsmaßnahmen:
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat gegen Sebastian KURZ und 8 weitere Beschuldigte sowie einen Verband weitere Ermittlungen, und zwar wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 153 Abs 1 und 3 StGB, der Bestechlichkeit gemäß § 304 Abs 1 teils 2 StGB und der Bestechung gemäß § 307 Abs 1 teils 2 StGB in unterschiedlichen Beteiligungsformen, gegen 2 Beschuldigte auch wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt gemäß § 302 Abs 1 StGB eingeleitet.
Aufgrund der sich aus den Ermittlungsergebnissen im CASAG-Verfahrenskomplex, insbesondere aus den bisher von der Akteneinsicht ausgenommenen Teilen der Vernehmungen des ehemaligen Generalsekretärs des Bundesministeriums fürFinanzen (BMF) [Anm.: Thomas "Beidlgate" Schmid], ergebenden weiteren Verdachtslagen fanden am 30. März 2023 Hausdurchsuchungen bzw. Sicherstellungen an mehreren Unternehmensstandorten in Wien statt.
Zudem stellte die WKStA Amtshilfeersuchen an zwei Bundesministerien. Die Hausdurchsuchungen wurden gerichtlich bewilligt. Die Fachaufsicht wurde informiert. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) hat die Durchsuchungen und Sicherstellungen vollzogen, wobei Oberstaatsanwält:innen der WKStA mit Unterstützung von IT-Experten der Justiz die Amtshandlungen an allen Standorten leiteten.
Inhalt der weiteren Ermittlungen ist der Verdacht einer strafrechtlich relevanten Vereinbarung zwischen Amtsträgern der Republik Österreich sowie insbesondere zwei österreichischen Medienunternehmen unter anderem über strafrechtlich relevante Inseratenschaltungen des BMF in 2 österreichischen Tageszeitungen sowie weiteren diesen Zeitungen zuzurechnenden Medien.
Laut dieser Vereinbarung sollte im Gegenzug für diese Inseratenschaltungen journalistisches Wohlwollen in der Berichterstattung erzielt und Einfluss auf die redaktionellen Teile auch dieser Medien ermöglicht werden.
Zudem sollten österreichische Amtsträger im Interesse einer Medienunternehmerin Einfluss auf Änderungen des Privatstiftungsgesetzes nehmen.
Darüber hinaus sollen Amtsträger der Republik Österreich Inseratenschaltungen in erheblichem Umfang entgegen den Interessen der Republik Österreich und ohne konkretes allgemeines Informationsbedürfnis in Auftrag gegeben haben.
Diese Schaltungen sollen vielmehr neben den oben dargestellten Zielen etwa der Verschleierung der bereits seit Oktober 2021 bekannten (nach der Verdachtslage) korruptiven Vereinbarung mit einem anderen Medium und der Vermarktung politischer Inhalte gedient haben.
Der ehemalige Generalsekretär des BMF soll einem Abteilungsleiter des BMF als Belohnung für die Inseratenschaltungen die Bestellung zu einem Staatskommissär versprochen und diesen in weiterer Folge auch auf diese Position ernannt haben.“
Die Opfer finanzieren die Täter bei der Tat
Eine dieser Hausdurchsuchungen erfolgte im Büro der Herausgeberin des Boulevardblattes „Heute“, Eva Dichand. Es kommt eine besonders intensive Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe um Sebastian Kurz hervor, die der Verdachtslage nach eine besonders üble Methode der Manipulation ist – Kauf von positiver Berichterstattung mit entgeltlichen Inseraten.
Dabei ist zu betonen, daß die Inserate demnach mit Steuergeldern bezahlt wurden. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanzieren nach dieser Verdachtslage Medieninhalte, womit sie selbst manipuliert werden. Wiederum ein Zeichen dafür, wie perfide die Gruppe Kurz agiert.
Ja, sicherlich, wir sprechen von anhängigen Ermittlungsverfahren. Es gilt die Unschuldsvermutung (§ 8 StPO). Aber der gegen Kurz & Co. bestehende Tatverdacht ist schwer und vielfältig.
Und es kristallisiert sich eine Organisation heraus, die von vornherein in beinhartem Machtkalkül skrupellos agiert hat und dabei von vornherein mit Halbwahrheiten, Lügen und manipulativen Inszenierungen operiert hat.
Also im völligen Gegensatz dazu, daß sie „beste Absichten“ und besondere Redlichkeit vorgetäuscht hat Jedenfalls geraten rechtschaffende korrekte Politiker erst gar nicht in einen Anschein, solche Straftaten begangen zu haben.
Erst recht nicht in die aktuelle Situation von Kurz & Co., daß sie von unbedenklichen Zeugen und nunmehr auch von Personen, die präsumtive Mittäterinnen und Mittäter sind, massiv belastet werden.
Die Ermittlungen bleiben interessant. Zu deren Gesamtausmaß hat die WKStA in ihrer Mitteilung folgendes verlautbart:
Die WKStA führt im Zusammenhang mit dem CASAG-Verfahrenskomplex bisher gegen rund 45 Beschuldigte (natürliche Personen und Verbände) Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 153 Abs 1 und 3 StGB, der falschen Beweisaussage gemäß § 288 StGB, des Missbrauchs der Amtsgewalt gemäß § 302 Abs 1 und 2 StGB, der Bestechlichkeit gemäß § 304 Abs 1 und 2 StGB, der Bestechung gemäß § 307 Abs 1 und 2 StGB und der Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäß § 310 StGB, in unterschiedlichen Beteiligungsformen. Es wird ua dem Verdacht nachgegangen, dass von Verantwortlichen eines Glücksspielunternehmens Amtsträgern der Republik Österreich korruptionsstrafrechtlich relevante Vorteile für die parteiische Vergabe von Glücksspiellizenzen und die wohlwollende Unterstützung bei regulatorischen Glücksspielbelangen zugesagt worden seien. Zudem wird der Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit der Abberufung von zwei früheren Vorstandsmitgliedern der Casinos Austria AG geprüft.
In der seit Oktober 2021 bekannten Inseratencausa werden gegen 10 Beschuldigte sowie drei Verbände Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue, Bestechlichkeit und der Bestechung geführt. Gegen 2 Beschuldigte wurde im November 2022 beim Landesgericht für Strafsachen Wien eine Anklageschrift wegen der Vergehen der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b Abs 1 StGB) und des schweren Betruges (§§ 146, 147 Abs 2 StGB) eingebracht.
Gegen eine weitere Beschuldigte wurde das Verfahren teils (vorläufig) mit Diversion bzw mit Teileinstellung beendet. Es gab in diesem Verfahrenskomplex bisher rund 40 gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchungen samt Sicherstellungen, rund 30 Sicherstellungsanordnungen außerhalb einer Durchsuchung sowie 2 Festnahmen. Bislang wurden zudem 2 Kronzeugenanträge gestellt, wovon über einen bisher nicht entschieden wurde. Der Gesamtkomplex beinhaltet ca 140 Akten. Allein der zentrale Akt besteht aus etwa 3700 Aktenstücken, sogenannten Ordnungsnummern mit insgesamt rund 417.000 Seiten. Selbst das Tagebuch, also die interne Dokumentation des staatsanwaltschaftlichen Handelns, umfasst rund 13.500 Seiten. Alleine im Hauptakt wurden bis heute rund 150 Berichte an die vorgesetzten Behörden verfasst, rd 30 Terrabyte an Rohdaten sichergestellt, die von den Oberstaatsanwält:innen und Expert:innen der WKStA ausgewertet und analysiert werden.“
Bemerkenswert erscheint, daß die CASAG-Ermittlungen am Anfang im Jahr 2019 ursprünglich nur die auf Wunsch der FPÖ erfolgte Bestellung des Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casinos Austria AG (CASAG) betrafen. Mittlerweile richtet sich das Ermittlungsverfahren vor allem gegen eine größere Anzahl von ÖVP-Politikern um Sebastian Kurz und gegen diesen selbst.
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Die Vorwürfe gegen Kurz & Co beinhalten Vorgänge, die bereits in einer Zeit beginnen, als Kurz & Co noch am Weg von Kurz ins Kanzleramt arbeiteten.
Der Autor ist Historiker und Rechtsanwalt in Wien. Er geht für Mag. Johann Gudenus zivilrechtlich gegen den Drahtzieher des „Ibiza-Videos“, Anwalt Mirfakhrai vor. Im Zusammenhang mit dem CASAG-Ermittlungsverfahren war er beratend für Personen bei der Herausgabe von Urkunden an die WKStA und der Mitteilung von Hinweisen an die KRIPO und als Vertrauensperson bei Zeugenvernehmungen tätig.
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