“Österreich kein Rechtsstaat” – Solidarität mit einem Ex-Neonazi

Der österreichische Identitäre Martin Sellner, dem gerade alles mögliche “angehängt werden” soll, meint auf YT, dass die Alpenrepublik kein Rechtsstaat sei. Dieser Begriff schillert natürlich. Wir haben einen Staat mit selektiver Justiz, in dem eine selektiv berichtende Journaille den Ton angibt. Zynisch-realistisch betrachtet, kann das sehr wohl als “Rechtsstaat” durchgehen – siehe u.a. Venezuela. Dort gibt es diverse dem Präsidenten verpflichtete Gerichte, die nur darauf brennen einen führenden Oppositionspolitiker “für seine Verbrechen zu verfolgen”.

Dieser Blogger stellt fest:

  • Bei Sellner, der Mitte 2018 vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen worden war, fand jetzt eine neuerliche Hausdurchsuchung statt und die einzig erkennbare Begründung dafür war, dass ihm der spätere Attentäter von Christchurch 1.500 Euro überwiesen hat (allein darüber ließe sich seitenweise räsonieren, z.B: Woher hatte dieser massenmörderische Gelegenheitsarbeiter das Geld dafür?)
  • Sofort setzte eine kampagnenähnliche Berichterstattung ein, in der die primitivsten Regeln des journalistischen Anstands (und wahrscheinlich auch des Medienrechts) verletzt wurden.
  • Auf politischer Ebene wurde dadurch Druck auf die FPÖ aufgebaut; Druck, sich von den Identitären zu distanzieren, mit denen Parteichef HC Strache öffentlich aufgetreten war. Die Freiheitlichen, die heillose Angst vor einem Knittelfeld 2.0 haben, lenk(t)en ein.
  • Während über die “Verbindung zum Terroristen von Neuseeland” nichts weiteres bekannt wurde, brachte die Journaille einen 13 Jahre zurückliegenden Vorgang auf, der zeigt, dass Sellner 2006 für einen auf Jahrzehnte verknasteten Neonazi Propaganda betrieben hatte. Das Verfahren gegen den damals noch Minderjährigen wurde mit einer Diversion beendet. Damit haben die Journos im Fall Sellner gegen etwas verstoßen, worauf jeder verurteilte Hendldieb einen Rechtsanspruch hat: dass ihm/ihr nämlich eine abgetane Straftat nicht vorgehalten werden darf.

Nun könnte man heuchlerisch argumentieren, dass das gar keine Straftat war, weil es ja keine Verurteilung gab.

Ob eine solche “Beweisführung” vor Gericht hält, wird sich weisen.

Eine widerliche Sauerei – übrigens unter hochrangiger politischer Mitwirkung – war es in jedem Fall.

Unabhängiger Journalist

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