Rechts-Aktionismus & Staatsmacht

Identitäre aus mehreren EU-Staaten haben kürzlich einen französisch-italienischen Pass besetzt, der von illegalen Migranten genutzt wird, und wie der Zufall so spielt, hat es am Freitagfrüh Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der IB Österreich gegeben. Das eine hat mit dem anderen natürlich nix zu tun. Auch nicht damit, dass die Identitären am 6. Mai einen Aktionstag für Meinungsfreiheit veranstalten wollen, in London, wo der aus Ö. stammende Martin Sellner zuletzt daran gehindert wurde öffentlich aufzutreten. NB zu Hausdurchsuchungen bei Beamten und Normalbürgern.

Bereits im vergangenen Sommer hat sich bei der Schiffs-Mission vor der libyschen Küste der Eindruck aufgedrängt, dass es der Bewegung Defend Europe bedurfte, um zwielichtig und/oder schleppend agierenden nationalen Behörden Beine zu machen;

ein Eindruck, der sich jetzt in Frankreich wiederholte, nachdem 2017 die Überquerung des Col de l’Échelle durch aus Westfrika stammende “Flüchtlinge” exponenziell zugenommen hatte.

Dazu treten die gegen Sellner & Co. gerichteten sicherheitspolizeilichen Maßnahmen der Briten, die zur Folge hatten, dass an der Einreise gehinderte bzw. mit Aufenthaltsverbot belegte Personen zu regelrechten Promis und “Champions der Redefreiheit” wurden.

Mal sehen, ob die Razzien bei Sellner und einem zweiten österreichischen Identitären wegen der vermuteten “Bildung einer kriminellen Vereinigung” sowie die gleichzeitig erfolgende Kündigung eines weiteren IB-Spendenkontos, diesmal in Ungarn, einen ähnlich paradoxen Effekt haben.

Verwunderlich wäre es nicht.

Auf YT demonstriert Sellner, wie begehrenswert es ist,  jung zu sein und dabei nebenher den alten Kontinent zu retten – in freier Natur oder im Helikopter:    :mrgreen:     

Nachbemerkung, 28.4.2018, 06.15 Uhr: Natürlich hat eine untersuchende Staatsanwaltschaft das Recht, Hausdurchsuchungen beim Verdacht auf ein Verbrechen zu veranlassen.

Das ist Rechtsstaat, wie schon in der “BVT-Affäre”, zu der es jetzt einen parlamantarischen Untersuchungsausschuss geben wird.

Gut so, denn Strafverfolgungsbehörden sind Teil der Staatsgewalt, die nicht den Anschein erwecken sollte, selektiv gegen die einen vorzugehen und bei den anderen ein Auge zuzudrücken.

Das Rechtsgefühl sagt einem aber, dass es eigentlich schon bei Ermittlungs-/Strafverfolgungshandlungen einen ungleichen Maßstab geben sollte, nämlich zugunsten von Nicht-Amtsträgern.

Ungleiches nicht gleich behandeln ist bekanntermaßen nicht verfasungswidrig. Und Beamte mit Zugang zu Geheimwissen und einem (per definitionem) besonderen Loyalitätsverhältnis zum Staat sind Ungleiche gegenüber normalen Bürgern – so schwer das Verbrechen auch sein mag, das Letzteren zur Last gelegt wird.

Das sollte Rechtspolitik, oder besser: Rechts-common sense auch innerhalb der Dritten Staatsgewalt sein

Die Schwere der möglicherweise begangenen Verbrechen ist jedenfalls keine Rechtfertigung für einen überschießenden Einsatz von polizeilichen Mitteln – speziell nicht in einem so frühen Stadium des Verfahrens (eigentlich schon vor dessen Beginn).

Das gilt jedenfalls für demokratische Rechtsstaaten (im Gegensatz zu rechten oder linken Unrechtsregimen).

Aber so ein Vorgehen war bei den in Rede stehenden Haussuchungen in Österreich ja ohnedies nicht der Fall, nicht wahr.

Die fanden doch sicher auf Basis eines gut begründeten Tatverdachts statt.

Unabhängiger Journalist

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