Vorarlberger Mindestsicherung: Die Steuerzahler-Verarsche geht weiter

ÖVP, Grüne und NEOS (sic) haben im Vorarlberger Landtag ein Gesetz zur “Beschränkung der Mindestsicherung” beschlossen, von dem nur Analphabeten glauben können, dass drin ist, was drauf steht. Während man sich z.B. in Oberösterreich noch bemüht hat, die wirkliche Intention des Gesetzgebers im Paragraphendschungel zu verstecken, ist das Vorgehen im westlichsten Bundesland an dummdreister Offenheit nicht mehr zu überbieten.

Es hat keinen Sinn, sich ernsthaft mit dem Text des Landesgesetzes zu beschäftigen  – alles, was sich darüber zu wissen lohnt, ist in folgender Passage einer im Standard erscheinen APA-Meldung, enthalten. Der Satz lautet (eigene Hervorhebung):

Eine alleinstehende Person erhält demnach in Zukunft für die Finanzierung des Wohnbedarfs nur noch einen Höchstsatz von 503 Euro brutto inklusive allgemeiner Betriebs-, aber ohne Heizkosten (anstatt wie bisher 529 Euro).”

Und:

Die Einsparungen sollen bis zu drei Millionen Euro pro Jahr ausmachen.”

Die Ausgaben des Landes zu diesem Posten beliefen sich im vergangenen Jahr auf 37,5 Millionen Euro.

Der Beschluss bedeutet, dass der Vorarlberger Landtag praktisch nichts kürzt (und vielleicht kann sich das Land das auch leisten – im Gegensatz zu Wien).

Eine SP-Tante meinte in der Landtagsdebatte jedenfallls dazu, Oberösterreich, Niederösterreich und das Burgenland seien bei den Bezüglern “scharf hineingefahren” (eigentlich:”viel schärfer hineiungefahren”).

Das stimmt insoweit, als z.B. der Landtag in Linz die Ansprüche für alle Mindesthilfebezieher gekürzt zu haben scheint (ob das tatsächlich so ist, sei dahingestellt – die neue Regelung ist viel unübersichtlicher als die alte).

Wie in diesem Eintrag lang und breit ausgeführt wird, gibt es in Oberösterreich faktisch keine Schlechterstellung der Asylberchtigten mehr – denn es gibt keine Asylwerber aus den relevanten Ländern mehr, auf die definierten Kriterien zutreffen würden.

Das Ganze ist nichts als ein Trick zur Täuschung des Publikums.

Die “befristet Asylberechtigten” des oberösterreichischen Landesgesetzes sind nämlich via Bundesgesetz längst auf “unbefristet Asylberechtigte” umgestellt worden.

“Ändert sich hingegen an den relevanten Umständen im Herkunftsstaat nichts bzw. liegen keine sonstigen Aberkennungsgründe vor, erfolgt ex lege eine Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung auf unbefristete Dauer.”

Eine alleinstehende Person erhält demnach in Zukunft für die Finanzierung des Wohnbedarfs nur noch einen Höchstsatz von 503 Euro brutto inklusive allgemeiner Betriebs-, aber ohne Heizkosten (anstatt wie bisher 529 Euro). – derstandard.at/2000055442408/Vorarlberger-Landtag-beschloss-neue-Mindestsicherungsregelun

Unabhängiger Journalist

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