Österreich, wo “Schwarz-Blau” die Regierung stellt, erzielt im “Kampf gegen Rechts” einen neuen Negativ-Rekord. Startpunkt einer demokratiepolitisch dubiosen Parallelaktion von Justiz, Politik und Journaille war eine Überweisung durch den späteren Attentäter von Christchurch. Seither ist nicht mehr viel Butter bei die Fische gekommen.”Zum Ausgleich” wurden dem Verdächtigen eine alte Jugendstrafe (?) vorgehalten und aus Ermittlungen stammende Infos über Dritte “geleakt”. Es ist der endgültige Schlusspunkt unter das Simulacrum von der Gleichheit vor dem Gesetz. NB über den “Schutz des Rechtsstaats”.
Vorbemerkung: Quelle dieses Eintrags ist u.a. das Video des Hauptverdächtigen, das inzwischen entfernt wurde. Dieser Blogger kann es daher weder einbinden noch wörtlich zitieren.
Es wurde nach einem Verhör aufgenommen. Laut Martin Sellner gehen die Ermittler derzeit von keinen weiteren, über die Spende (samt Danke-Email) hinausreichenden Berührungspunkten aus.
Die üppige Attentäter-Zuwendung, die ein Thema für sich ist, erfolgte im Jänner 2018.
Sie ist allem Anschein nach er einzige “Anfangsverdacht” für eine Hausdurchsuchung bei Sellner gewesen – zumindest ist darüber hinausgehend nichts Weiteres in den ansonsten “wohl unterrichteten” Medien aufgetaucht.
Neben politischen Weiterungen auf Regierungsebene kam es zu Berichten über ein vor 13 Jahren laufendes Verfahren gegen Sellner, das durch Diversion beendet wurde – siehe dazu hier
(ob es tatsächlich zu einer Verurteilung des damals Minderjährigen gekommen ist, entzieht sich der Kenntnis dieses Bloggers).
Es folgten rechtswidrig weiter gegebene IBÖ-Spenderlisten, auf denen sich Kinder von ÖVP und FPÖ-Funktionären befinden – was in kampagnenartiger Form “erzählt” wurde.
Diese Vorgänge setzen einen traurigen Schlusspunkt hinter das bereits fadenscheinig gewordene Rechtsprinzip der Égalité.
Zumindest für die Justiz, zu der Staatsanwaltschaft und der von dieser befasste Journalrichter gehören, scheinen Sellner & Co. keine Gleichen zu sein.
Es mag andere Fälle geben, in denen ein ähnlich intensiver Verfolgungsdruck aufgebaut wurde – aber sie betreffen z.B. einen gut gestellten, ehemaligen Spitzenpolitiker mit umfassender rechtlicher Vertretung – einer, bei dem ein Anfangsverdacht sehr wohl begründbar war.
Der Fall Sellner liegt diesbezüglich anders.
Wenn diese juristische Suppe nicht wesentlich dicker ist als bekannt, haben wir eine “behördlich-zivilgesellschaftliche Hetzkampagne” vor uns; realisiert unter Mitwirkung von eigentlich zur Ausgewogenheit verpflichteten Beamten, immunen Politicos und unantastbaren Journos.
Das ist der eigentliche Sprengsatz des Falls Sellner.
Nachbemerlung, 19.4.2019, 04.30 Uhr: Auch nicht “völlig realisierte Rechtsprinzipien” sind wirkungsmächtig.
Dass heute nicht alle gleich guten Zugang zum Gesetz (der Justiz) haben, bedeutet nicht, dass der öffentlich darauf erhobene Anspruch einerlei wäre.
Es heißt nicht, dass Bürger- und Menschenrechte von der Magna Charta bis heute bedeutungslos wären.
Genau darauf läuft die heute gegen die IB geübte selektive Justiz aber hinaus.
Sie beruht auf einem scheinlogischen Schluss, der schon vor Jahrzehnten Eingang in den politischen Diskurs fand: “Hans Müller ist ein x.y. (z.B. “Identitärer”). Alle x.y. wollen den Rechtsstaat beseitigen und verdienen daher nicht dessen Schutz. Hans Müller verdient den Schutz des Rechtsstaats nicht.”
So etwas ist fatal und über alle Maßen “reaktionär”.
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